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eAkte im Gericht: Rheinland-Pfalz rüstet Justiz digital auf

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Das Landgericht Kaiserslautern setzt künftig auf die eAkte. Alle Verfahren werden dann nicht mehr auf Papier sondern per digitaler Akte geführt. Damit setzt Rheinland-Pfalz einen weiterem Schritt zur digitalen Justiz um.

Seit Ende Mai werden alle neu eingehenden Zivilverfahren beim Landgericht Kaiserslautern ausschließlich in elektronischer und nicht mehr in Papierform geführt. Das Landgericht ist damit das erste rheinland-pfälzische Gericht, bei dem die elektronische Akte künftig im Echtbetrieb im Einsatz sein wird, teilte das rheinland-pfälzisches Justizministerium mit.

eAkte ersetzt Papierakte

Damit stehen Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz am Anfang eines Umbruchs, der ein Mammutprojekt für die Justiz darstellt. Bis zum 1. Januar 2026 muss die heutige Papierakte einer elektronischen Aktenführung gewichen sein. Die Justiz wird ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dadurch einerseits eine zeitgemäße technische Ausstattung zur Verfügung stellen und anderseits den Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen elektronischen Zugang zu den Gericht und Staatsanwaltschaften ermöglichen. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist ein notwendiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Modernisierung der Justiz.


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Verschlüsselte Kommunikation

Bereits seit 2. November 2017 können alle Gerichte in Rheinland-Pfalz im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs elektronische Nachrichten, wie z.B. Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze, empfangen. Ein Zugang mittels herkömmlicher E-Mail ist dabei jedoch nicht möglich, da die Daten in gerichtlichen Verfahren besonderer Sensibilität unterliegen und die Übermittlungswege – durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – besonders gesichert werden müssen.

Einführung eAkte: Vorteile für alle Beteiligten

Durch den elektronischen Rechtsverkehr können bereits heute die Mehrzahl der in einer Akte enthaltenen Dokumente elektronisch eingereicht werden. Die Einführung einer führenden elektronischen Akte ist daher konsequent und zeitgemäß, um voll elektronische Arbeitsabläufe zu gewährleisten. Sie bietet viele Vorteile für alle Beteiligten. Die Umsetzung wird allerdings mehrere Jahre in Anspruch nehmen, da die Einführung in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten und den Staatsanwaltschaften jeweils erprobt und dann schrittweise pro Standort erfolgen muss.

eAkte: 5000 Beschäftigte fit machen

Insgesamt sind 83 Justizbehörden mit über 5000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszustatten und mit dem neuen Arbeitsmedium vertraut zu machen. Das Gesetz sieht vor, dass spätestens ab dem 1. Januar 2026 alle Akten nur noch elektronisch geführt werden dürfen.

Gerichtssäle modernisieren und digitalisieren

Für die Neuausstattung der Gerichtssäle ist unter anderem der Einsatz moderner, flach abklappbarer Monitore vorgesehen, auf denen der Akteninhalt entweder mittels Touchfunktion oder Mausklick aufgerufen und umgeblättert werden kann. In Zukunft sollen Richter, Rechtspfleger und Staatsanwälte weder versteckt hinter Aktenstapeln, noch hinter Monitoren sitzen. Über Großflächenbildschirme können Verfahrensbeteiligte und Öffentlichkeit gemeinsam Einblick in Akteninhalte, etwa Bild- und Filmmaterial, nehmen.

Größte Revolution seit Abschaffung des Federkiels

Justizminister Herbert Mertin erklärte hierzu: „Die Digitalisierung im Allgemeinen und die Einführung der eAkte im Besonderen stellen einen erheblichen Umbruch in der Arbeit der Justiz dar. Wie kein zweites Projekt steht sie für die Modernisierung der Justiz im digitalen Zeitalter. Wir versprechen uns von der Einführung vollelektronischer Geschäftsabläufe große Vorteile – nicht zuletzt die zügigere Bearbeitung von Verfahren. Die Justiz leistet damit ihren Beitrag zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Landesregierung. Das Ziel der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte ist heute in greifbare Nähe gerückt – die größte Revolution in der Justiz seit der Abschaffung des Federkiels.“

Weitere Informationen unter www.ejustice.rlp.de

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