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300 Euro Energiepreispauschale für Beschäftigte in Elternzeit?

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Wie erhalten Menschen in Elternzeit die 300 Euro Energiepreispauschale? Ab September 2022 sollen Arbeitgeber das Geld auszahlen. Was gilt, wenn man sich gerade um den Nachwuchs kümmert?

Über 300 Euro Energiepreispauschale zusätzlich freut sich in Zeiten steigender Preise fast Jede/r. Doch was ist, wenn man gerade in Elternzeit ist? Viele Familien sind auf das Geld angewiesen. Denn, wer ein oder mehrere Kinder hat, muss schon jetzt mehr Geld aufwenden, um den Alltag zu bestreiten. Das Problem für Menschen in Elternzeit: Die Arbeitgeber sollen die 300 Euro Energiepauschale auszahlen. In der laufenden Elternzeit erhalten Beschäftigte allerdings keine Gehaltszahlung. Wie kommen Frauen und Männern trotzdem an die 300 Euro? Wir haben beim Bundesfinanzministerium nachgefragt.

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300 Euro Energiepreispauschale in Elternzeit?

Grundsätzlich gilt, dass alle einkommensteuerpflichtige Erwerbstätigen einmalig eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro ausgezahlt bekommen sollen. Fest steht auch, dass die Arbeitgeber die Energiepreispauschale von 300 Euro auszahlen werden, wenn im September 2022 ein gegenwärtiges – und kein ruhendes – Dienstverhältnis vorliegt. Doch was gilt für Frauen und Männer in Elternzeit, die sich just in diesem Zeitraum um den Nachwuchs kümmern?


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Elternzeit im September: Energiepreispauschale über die Einkommensteuerveranlagung

Das Finanzministerium schreibt dazu: „Die Energiepreispauschale erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die an einem Tag im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben.“ Soweit Beschäftigte in Elternzeit einen Anspruch auf die Energiepreispauschale haben, weil sie im Jahr 2022 zeitweise aktiv in ihrem Beruf tätig sind, erhalten sie die Energiepreispauschale über die Einkommensteuerveranlagung für 2022, wenn das Dienstverhältnis im September 2022 ruht.

Energiepreispauschale für längerfristig Erkrankte

Ebenfalls unklar war, wie längerfristig erkrankte Arbeitnehmer an die 300 Euro kommen. Dazu schreibt das Ministerium: „Längerfristig Erkrankte erhalten die Energiepreispauschale damit vom Arbeitgeber, da sie trotz ihrer Erkrankung immer noch in einem sogenannten „gegenwärtigen Dienstverhältnis“ stehen.“

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Diese Personen haben Anspruch auf die Pauschale

Auf der Webseite des Finanzministeriums wird ausgeführt, wer grundsätzlich Anspruch auf die Pauschale hat. Zum Personenkreis gehören:

  • Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten (§ 13, § 15 oder § 18 des Einkommensteuergesetzes) und
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen und in die Steuerklassen I bis V eingereiht sind oder als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert werden.

So bekommen Eltern die Energiepauschale auch in der Elternzeit

Die Zahlung der Energiepauschale ist gekoppelt an die tatsächliche Arbeit, die ein Arbeitnehmer im Jahr 2022 gearbeitet hat. Im Fall von Eltern, die gerade ein Baby bekommen haben sind nun mehrere Varianten denkbar. Grundsätzlich können alle Eltern die Pauschale erhalten, entweder, in dem diese direkt vom Arbeitgeber ausgezahlt wird. Oder, wenn Beschäftigte 2022 nicht gearbeitet haben, weil sie in Elternzeit waren, über die Steuererklärung für dieses Jahr. Generell gilt: Um die Auszahlung vom Arbeitgeber zu bekommen, müssen Eltern dem Arbeitgeber nachweisen, dass sie Elterngeld bekommen haben.

Beispiel Elternzeit 1: So bekommen Sie die Energiepreispauschale, wenn Sie teilweise gearbeitet haben

Eine Beschäftigte hat vor dem 1. September 2022 ein Baby bekommen. Dann ist sie in Mutterschutz und später in Elternzeit gegangen. Im September 2022 arbeitet diese Frau aber nicht mehr aktiv, das Arbeitsverhältnis ruht. In diesem Fall kann die Mutter die Energiepreispauschale über die Steuererklärung 2022 geltend machen.

Beispiel Elternzeit 2: So bekommen Sie die Energiepreispauschale, wenn Sie teilweise gearbeitet haben

Ein Vater nimmt Elternzeit von Januar bis Juli 2022. Im September ist er wieder im Dienst. Er erhält die Pauschale wie alle anderen Beschäftigten durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Es kann sein, dass der Arbeitgeber einen Nachweis über das Elterngeld erhalten möchte.

Beispiel Elternzeit 3: So bekommen Sie die Energiepreispauschale, wenn Sie NICHT gearbeitet haben

Eine Mutter ist für das gesamte Jahr 2022 in Elternzeit. In dieser Zeit ruht das Beschäftigungsverhältnis. Sie muss die Energiepauschale in der Steuererklärung 2022 geltend machen.

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Elternzeitquote steigt deutlich

Der Anteil der Eltern in Elternzeit, deren jüngstes Kind unter 6 Jahren ist, hat in den Jahren 2009 bis 2019 von 9,1 % auf 12,6 % um gut ein Drittel zugenommen. Das belegen Zahlen des Statischen Bundesamtes. Schwankte der Anteil der Mütter in Elternzeit bis einschließlich 2010 um die 20 %, so stieg dieser Anteil seit 2011 um fünf Prozentpunkte auf 24,5 % im Jahr 2019 an. Bei den Vätern zeigt sich der Anstieg der Elternzeitquote deutlicher, wenn auch auf einem deutlich geringeren Niveau. Der Anteil der Väter in Elternzeit war im Jahr 2019 mit 1,6 % knapp 2 mal so hoch als im Jahr 2009 (0,9 %). Den großen Anstieg vor allem bei den Vätern zeigt auch die Zahl, der männlichen Elterngeldbezieher. Im Jahr 2020 haben 462.300 Väter diese staatliche Leistung in Anspruch genommen.

Webseite des Bundesfinanzministerium..

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