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Tarifvertrag „Entlastung“ für NRW-Unikliniken: Ausgleichstage für Belastungen

Krankenhaus, Krankenschwester, Pflege
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Für sechs Unikliniken in NRW gilt künftig ein Tarifvertrag „Entlastung“. Vorgesehen ist unter anderem, dass Beschäftigte für Belastungen freie Tage als Ausgleich erhalten.

Die Beschäftigten der sechs Unikliniken haben gemeinsam mit ver.di den ersten Flächentarifvertrag für „Entlastung“ an Krankenhäusern in Deutschland ist durchgesetzt. „Nach 77 Streiktagen haben die Klinikbeschäftigten solidarisch und aufrecht diesen wichtigen Erfolg errungen. Dabei haben die Streikenden sich weder von juristischen Verbotsversuchen noch von immer neuen Verhandlungsfinten der Arbeitgeber beeindrucken lassen“, sagt die zuständige ver.di-Expertin Katharina Wesenick.

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Tarifvertrag „Entlastung“ NRW-Unikliniken: Belastungspunkte bei Stress

Der Tarifvertrag startet Anfang 2023 und beinhaltet verschiedene Modelle, die die Beschäftigtengruppen im Klinikalltag wirksam entlasten. Dazu gehört unter anderem:

  • Für weite Teile der Pflege inklusive der psychiatrischen Stationen und der Notaufnahmen wird schichtgenau das Zahlenverhältnis von Beschäftigten und Patient*innen festgelegt.
  • Wird diese Quote unterschritten oder kommt es zu anderweitig belastenden Situationen, erhalten die Betroffenen Belastungspunkte.
  • Für jeweils sieben Punkte wird ihnen ein zusätzlicher freier Tag als Belastungsausgleich gewährt. Im ersten Jahr der Umsetzung können bis zu elf freie Tage zusammenkommen.
  • Im zweiten Jahr sind es 14 und ab dem dritten Jahr maximal 18 zusätzliche freie Tage.

Einführung des Tarifvertrag „Entlastung“ NRW

„Für die Umsetzung und die Einführung der nötigen IT-Systeme bekommen die Kliniken anderthalb Jahre Zeit“, erläuterte der ver.di-Verhandlungsführer Heinz Rech. „Das ist uns schwergefallen, denn die Kolleg*innen brauchen schnellstmöglich Entlastung. Für den Übergang haben wir deshalb pauschal fünf Entlastungstage vereinbart.“

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Mindestbesetzungen und Belastungsausgleiche

Zufrieden zeigte sich der Gewerkschafter damit, dass bundesweit erstmals für viele Beschäftigtengruppen außerhalb der Pflege Mindestbesetzungen und Belastungsausgleiche vereinbart wurden. So werden unter anderem in der Radiologie, in den Betriebskitas und bei Therapeut*innen bereichsbezogene Mindestvorgaben für den Personaleinsatz fixiert, deren Unterschreitung ebenfalls mit zusätzlicher Freizeit ausgeglichen wird.

Tarifvertrag Entlastung: Regeln für Auszubildende

Bundesweit erstmalig werden im Tarifvertrag „Entlastung NRW“ konkrete Entlastungsregeln für Auszubildende geschaffen. So werden unter anderem Mindeststandards für die Praxisanleitung und die Zahl der Lehrkräfte festgeschrieben, bei deren Unterschreitung die Auszubildenden einen Belastungsausgleich erhalten.

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Bindung an den Branchentarifvertrag bleibt

„Insgesamt ist der Tarifvertrag ein wichtiger Etappensieg der Beschäftigten. Er dient der eigenen Gesundheit und dem Wohl der Patient*innen und musste gegen die Profitlogik des Krankenhauswesens durchgesetzt werden“, erklärte Wesenick. „Tausende haben sich dabei nicht nur am Streik, sondern auch als Expertinnen und Experten ihrer Arbeitssituation an Aushandlungsprozessen beteiligt.“ Zugleich bleibe die Bindung an den Branchentarifvertrag gewahrt: In einem Anerkennungstarifvertrag ist festgelegt, dass die Unikliniken sämtliche Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes der Länder in den kommenden sieben Jahren automatisch übernehmen.

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