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Beamtenbesoldung im Bundestag: Beratungen tief in der Nacht

Deutscher Bundestag
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Die Anpassung der Beamtenbesoldung ist in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt worden. Nur wenige Abgeordnete debattieren die Erhöhung der Besoldung für Bundesbeamte sowie die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Der Grund könnte die Terminplanung im Deutschen Bundestag sein.

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Die Mühlen der Politik mahlen langsam. Das TVöD-Tarifergebnis ist nun schon fünf Monate alt, doch die Anpassung der Besoldung für die Bundesbeamten steht erst am Anfang des parlamentarischen Prozesses. Kurz nach Mitternacht ruft Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki am 22. September 2023 den letzten Tagesordnungspunkt der Parlamentsdebatte auf: „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und ‑versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. (BBVAnpÄndG 2023/2024)“. Für die Aussprache war eine Dauer von 26 Minuten vereinbart. Nur drei Bundestagsabgeordnete (von SPD, CDU/CSU und AfD) treten zur fortgeschrittenen Stunde ans Rednerpult. Fünf Abgeordnete haben ihre Reden zu Protokoll gegeben. Die vielzitierte Wertschätzung für den öffentlichen Dienst sieht anders aus. Um 0:50 Uhr in der Nacht schließt Kubicki die Plenarsitzung.

Beamtenbesoldung im Bundestag: Zustimmung zur Erhöhung und zum Inflationsausgleich

Die Reden aus den Reihen der Ampelkoalition unterstützen die von der Bundesregierung geplante Anpassung. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung Bund nach der Sommerpause beschlossen. Dieser sieht vor:

  • Bundesbeamte, Richter und Soldaten erhalten ab dem 1. März 2024 ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro gezahlt werden.
  • Die angehobene Besoldung wird dann zusätzlich um 5,3 Prozent erhöht.
  • 0,2 Prozent gehen in die Versorgungsrücklage
  • Damit steigen alle Besoldungen ab 1. März 2024 monatlich um mindestens 340 Euro.
  • Daneben regelt das Gesetz auch die Zahlung einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3000 Euro in mehreren Teilbeträgen.

Überweisung an Ausschüsse im Bundestag

Nach der Debatte ist vorgesehen, die Angelegenheit in die Ausschüsse zu verweisen. Das sind laut Protokoll der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Rechtsausschuss, sowie der Verteidigungsausschuss und mitberatend der Haushaltsausschuss. Wann die weiteren Lesungen oder der Beschluss anstehen, ist aktuell nicht bekannt. Expert*innen gehen davon aus, dass das Gesetz erst im November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Allerdings hat das Bundesinnenministerium auf Anfrage mitgeteilt, dass die Auszahlung des Inflationsausgleichsprämie für Oktober angewiesen wurden. Immerhin ist der Gesetzentwurf dem Bundesrat am 18. August 2023 als besonders eilbedürftig zugeleitet worden, wie es im Überweisungsschreiben des Bundeskanzlers heißt.

Zum Nachlesen:
Der Gesetzentwurf und das Überweisungsschreiben an den Deutschen Bundestag (Anschreiben des Bundeskanzlers auf Seite 6):
https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008291.pdf
Das Bundestagsprotokoll vom 21. September (Reden ab Seite 224 im PDF):
https://dserver.bundestag.de/btp/20/20122.pdf

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