Rentner, Pensionäre

Rentenschätzer nutzen: Künftige Rente berechnen

Wie viel Rente bekommen ich? Wie hoch ist die Rente nach 45 Jahren im Beruf? Fragen, die viele bewegen. Mit dem Rentenschätzer können Sie einen Blick in die Zukunft werfen. Rentenschätzer nutzen: Rente berechnen

Rentenschätzer nutzen: Rente berechnen

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Hinweis: Der Rentenschätzer wird bereitgestellt von finanzen.de. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernommen

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Eine Frage, die sich jede/r Beschäftigte schon einmal gestellt hat: Wie hoch ist meine Rente, wenn ich in den Ruhestand gehe? Wie viel Geld habe ich dann zum Leben? Wie viel bekomme ich nach 45 Beitragsjahren? Die gesetzliche Rente war und ist in Deutschland die zentrale Säule der Altersvorsorge. Es gilt generationenübergreifend Solidarität – die jüngere Generation finanziert die Rente der Älteren. Doch durch mehrere Reform ist die Rente gestutzt worden. Hinzu kommt: Viele Beschäftigte erwarten, dass sie es nicht bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren schaffen. Je früher Menschen in Rente gehen, um so höher sind die Abschläge – desto geringer ist die Rente. Deshalb sollte jeder ab und an seine Rente in den Blick nehmen unter der Devise: Rentenschätzer nutzen: Rente berechnen.

Rentenschätzer: Funktion, Berechnung, Bruttoeinkommen

Wie funktioniert der Rentenschätzer? Wichtig: Der Rechner wird bereit gestellt von finanzen.de und liefert eben geschätzte Werte, was ihre künftige Rente angeht. Dafür berechnet der Rentenschätzer anhand des Geburtsdatums, des durchschnittlichen Brutto-Jahreseinkommens, des Familienstands und des Bundesgebiets die zu erwartende Rente. Dabei berücksichtigt der Rentenrechner den Durchschnittsverdienst der deutschen Bevölkerung im Jahr 2019 als Näherungswert. Wichtig: Für die Richtigkeit und Aktualität der Zahlen kann keine Gewähr übernommen werden.

Rente berechnen: Bruttorente und Nettorente

Wie bei allen Einkommen gilt auch für viele Rentner eine Versicherungspflicht (Krankenversicherung und Pflegeversicherung) sowie eine Steuerpflicht. Vor allem jüngeren Erwerbstätigen wird die Steuer eine größere Rolle spielen. Wer etwa 2019 in Rente gegangen ist, dessen Rente wird zu 78 Prozent der Steuer unterworfen.

Ver.di teilt etwa mit, dass für einen Renteneintritt in 2040 und danach die volle Rente (nachgelagert) besteuert wird. Der zu Beginn der Rente individuell in Euro festgelegte „Rentenfreibetrag“ führe zudem dazu, dass die jährlichen Rentenerhöhungen in voller Höhe, zu 100 Prozent, versteuert werden. Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt in 2018 für Alleinstehende 9.000 Euro, für Verheiratete 18.000 Euro und steigt in 2019 um 168 Euro bzw. 336 Euro an. Bei den konkreten Berechnungen der Rente darf also die Steuerlast nicht vergessen werden.

Renten berechnen: Hintergrund zur Besteuerung der Rente

Nach dem das Verfassungsgericht zur Besteuerung der Rente geurteilte hat, hat der Gesetzgeber beschlossen, für die gesetzlichen Renten ab 2005 bis 2040 schrittweise die nachgelagerte Besteuerung einzuführen. Im Gegenzug werden die Beiträge der Beschäftigten ab 2005 bis 2025 schrittweise voll steuerfrei gestellt. Zunächst ist diese Umstellung dem Grunde nach vorteilhaft für Beschäftigte, da in der Rente regelmäßig vergleichsweise geringere Steuern fällig werden als während des Arbeitslebens.

Aber der Übergang ab 2005 ist mit zusätzlichen Belastungen verbunden. So droht eine zweifache Besteuerung. Zweifache Besteuerung heißt, dass Teile der Rente nochmal besteuert werden, die bereits auf versteuertem Einkommen beruhen. Hiergegen haben sich vor allem die Gewerkschaften eingesetzt.

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„Doppelte Besteuerung“ von Renten vermeiden

Der Bundesfinanzhof hat im Mai 2021 entschieden, dass bisher keine generelle „doppelte Besteuerung“ von Renten vorliege. Gleichzeitig hat der BFH festgestellt, dass aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelung zukünftige Rentenjahrgänge von einer „doppelten Besteuerung“ betroffen sein könnten. Dies dürfte ab 2025 der Fall sein. Bundesfinanzminister Olaf Scholz begrüßte das Urteil und kündigte an, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Steuerreform auf den Weg zu bringen, die die Vorgaben des BFH erfüllt und auch in Zukunft eine „doppelte Besteuerung“ von Renten vermeidet.

Denn während Beamt*innen ihre Pensionen voll versteuern müssen, war bei der gesetzlichen Rente nur der sogenannte Ertragsanteil zu versteuern. Dieser bemaß sich nach dem Alter der Rentner*innen und bezog sich auf etwa 27 bis 35 Prozent der Rentenzahlung, die der Einkommenssteuer unterlagen. Diese Umstellung hat zu Sorgen und auch Klagen geführt, da in bestimmten Fällen eine „doppelte Besteuerung“ (Zuvielbesteuerung) vermutet wird – also eine Besteuerung sowohl der Rentenauszahlung als auch eine Besteuerung des Einkommens, aus dem zuvor die Einzahlungen in die Rentenkasse geleistet werden.

DGB fordert Maßnahmen für eine gute Rente

Damit die Rente auch künftig ein gutes Leben im Alter ermöglicht fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund verschiedene Maßnahmen.

  • Das Rentenniveau ist dauerhaft bei 48 Prozent zu stabilisieren und muss im weiteren Schritt angehoben werden.
  • Statt immer mehr Geld der Menschen in private Versicherungen zu stecken, muss die gesetzliche Rente ordentlich finanziert werden:
  • Der Beitragssatz darf nicht auf 22 oder gar 20 Prozent gedeckelt werden.
  • Der Bundeszuschuss, der aus Steuern finanziert wird, muss steigen.
  • Der solidarische Ausgleich muss gestärkt werden. Niedriger Lohn, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Pflege oder Bildung dürfen keine Löcher in die Rente reißen.
  • Das Rentenalter darf nicht angehoben werden

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