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Besoldungs-Atlas 2017: In welchen Ländern bekommen Beamte mehr Geld?

Mehr Geld für die Beschäftigten - alle Infos zum TVöD
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Viele Beamte haben 2017 Grund zur Freude: Die Mehrheit der Länder will das Tarifergebnis auf die Beamtenbesoldung übertragen. Allerdings gibt es Unterschiede. Eine Übersicht.

Die überwiegende Mehrheit der Länder hat in den vergangenen Wochen Pläne zur Anpassung der Beamtenbesoldung vorgelegt. In fast allen Ländern können sich die Beamtinnen und Beamten auf mehr Geld freuen. Allerdings werden voraussichtlich nur drei Bundesländer eine zeit- und inhaltsgleiche Anpassung dem Tarifergebnis für die Angestellten entsprechend vornehmen. Im Folgenden haben wir eine Übersicht zur Besoldungsrunde 2017 zusammengestellt.


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Beamtenbesoldung 2017 Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg überträgt das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes in voller Höhe – allerdings mit einer zeitlichen Verschiebung auf die Beamten, Richter und Staatsanwälte sowie die Versorgungsempfänger. Das Tarifergebnis von zwei Prozent im Jahr 2017 und 2,35 Prozent in 2018 wird in voller Höhe übertragen. Dabei erhalten Beamtinnen und Beamte mit einer Besoldung von unter 3.750 Euro mindestens 75 Euro monatlich mehr. Zusätzlich gibt es in 2018 einen „strukturellen BW-Bonus“ von 0,325 Prozent, der die im Tarifbereich neu geschaffene Entgeltstufe abbildet. Weitere Infos zur Anpassung der Beamtenbesoldung in Ba-Wü…

Beamtenbesoldung 2017 Bayern

Die Beamtinnen und Beamte in Bayern haben Anlass zur Freude. Die Landesregierung will den Tarifabschluss auf die Beamtenbesoldung „eins zu eins“ übertragen. „Wir wollen das Tarifergebnis hinsichtlich Zeitpunkt und Wirkung eins zu eins auf die Beamten übertragen“, stellte Söder klar. Einige Tarifelemente sind jedoch nicht auf das Bezügesystem der Beamten anwendbar. Als Ausgleich erhalten die aktiven Beamten in Bayern zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine Einmalzahlung. Weitere Infos zur Anpassung der Beamtenbesoldung in Bayern…

Beamtenbesoldung 2017 Berlin

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin beschlossen. Hier die Meldung…

Beamtenbesoldung 2017 Brandenburg

Die Beamtinnen und Beamte in Brandenburg erhalten rückwirkend zum 1. Januar mehr Geld. Die Landesregierung überträgt das Tarifergebnis der Länder auf die Beamten. Demnach erhalten Brandenburgs BeamtInnen, RichterInnen sowie die PensionärInnen rückwirkend zum Jahresbeginn 2017 und in einer weiteren Stufe zum Jahresanfang 2018 mehr Geld. Die Dienst- und Versorgungsbezüge steigen zum 1. Januar 2017 um 2,65 Prozent (abzüglich 0,2 Prozent für Versorgungsrücklage) und ab 1. Januar 2018 um weitere 2,85 Prozent, teilte die Landesregierung mit. Die Erhöhung umfasst damit neben der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Beamtenbereich eine zusätzliche Erhöhung der Besoldung für Beamte/innen, Richter/innen sowie für Versorgungsempfänger/innen um zweimal 0,5 Prozent.

Weitere Infos zur Anpassung der Beamtenbesoldung in Brandenburg…

Bremen und Hamburg 2017

Für Bremen und Hamburg liegt bisher noch keine offizielle, öffentliche Meldung über die Anpassung der Beamtenbesoldung 2017 vor.

Beamtenbesoldung Hessen 2017

Die Hessische Landesregierung will das Tarifergebnis für die Angestellten im Öffentlichen Dienst auf die Beamten übertragen. Zudem können hessische BeamtInnen künftig kostenlos den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Neben einer Erhöhung der Beamtenbesoldung profitieren die hessischen Beamtinnen und Beamten zudem von einem Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Das gab die hessische Landesregierung bekanntgegeben. Neben den rund 45.000 Landesbeschäftigten erhalten damit auch die 90.000 Beamten sowie die Pensionäre in Hessen ein Lohnplus von 4,2 Prozent. Ab dem 1. Juli 2017 steigen die Bezüge um zwei Prozent, zum 1. Februar 2018 erhöhen sie sich um 2,2 Prozent. Weitere Infos zur Anpassung der Beamtenbesoldung in Hessen…

Beamtenbesoldung Mecklenburg-Vorpommern

Bereits im Juni 2016 hatte die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Bezüge der Landesbeamtinnen und –beamten in den Landtag eingebracht. Das Gesetz war notwendig, um den Tarifabschluss der Angestellten aus dem Frühjahr 2015 angemessen auf die Beamtinnen und Beamten im Landesdienst zu übertragen. Die Angestellten erhielten zum März 2015 eine Gehaltserhöhung von 2,1 Prozent, ab März 2016 sind die Gehälter um weitere 2,3 Prozent erhöht worden. Zudem regelte der Gesetzentwurf die Besoldung für die Zukunft: So sollen die Bezüge ab Juni 2017 zunächst um 1,75 Prozent erhöht und die Angemessenheit nach der Tarifeinigung überprüft werden. Weitere Infos zur Anpassung der Beamtenbesoldung in Meck-Pom…

Beamtenbesoldung Niedersachsen 2017

Der niedersächsische Landtag hatte bereits Mitte Dezember das Niedersächsische Besoldungsgesetz neu geregelt. Demnach steigt die Beamtenbesoldung um 2,5 Prozent ab 01. Juni 2017; um weitere 2,0 Prozent ab 01. Juni 2018. Zudem gibt es Verbesserungen bei Zulagen für Nacht-, Wochenend-, und Feiertagsdienste. Mit der Neuregelung werden insbesondere aktuelle Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes zur Vermeidung einer „Altersdiskriminierung“ im Besoldungsrecht umgesetzt sowie die Gesetzgebungskompetenz des Landes nunmehr auch im Besoldungsrecht vollständig ausgeübt, teilte die Landesregierung mit. Weitere Infos zur Anpassung der Beamtenbesoldung in Niedersachsen…

Beamtenbesoldung Nordrhein-Westfalen 2017

Anfang März haben sich die Landesregierung und Gewerkschaften in NRW auf eine höhere Beamtenbesoldung für die BeamtInnen an Rhein und Ruhr geeinigt. Diese erhalten in zwei Schritten mehr Geld: ab April 2017 steigt die Besoldung um zwei Prozent und ab Januar 2018 um weitere 2,35 Prozent. Der DGB NRW und die Landesregierung haben sich Anfang März auf eine Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) auf die Beamtinnen und Beamten verständigt. „Es ist ein großer Erfolg, dass das Tarifergebnis nicht nur 2017, sondern auch 2018 inhaltsgleich übertragen wird“, bewertete Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW, das Verhandlungsergebnis. Ab 1. April 2017 steige damit die Besoldung für Beamte und Versorgungsempfänger um 2,0 Prozent und ab 1. Januar 2018 erneut um 2,35 Prozent. „Darüber hinaus konnten wir erreichen, dass es keinen Versorgungsabschlag von 0,2 Prozent geben wird“, so Meyer-Lauber weiter. Jede Beamtin und jeder Beamte bekommt 2017 zudem mindestens 75 Euro monatlich mehr. Eine Kappungsgrenze werde es nicht geben, so Meyer-Lauber. Weitere Infos zur Anpassung der Beamtenbesoldung in NRW…

Beamtenbesoldung Rheinland-Pfalz 2017

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz steigen. Die Anpassung der Beamtenbesoldung soll zeit- und wirkungsgleich mit dem Tarifergebnis 2017 erfolgen, teilte die Landesregierung mit. Bei einer Laufzeit von zwei Jahren steigen die Entgelte der Beschäftigten in einer ersten Stufe rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 2,0 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro. Eine weitere lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,35 Prozent folgt zum 1. Januar 2018. Weitere Infos zur Anpassung der Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz…

Beamtenbesoldung Saarland 2017

Mitte März haben sich Landesregierung und Gewerkschaften auf eine Neuregelung der Besoldung der saarländischen Beamtinnen und Beamten geeinigt: So steigen die Bezüge um 2,2 Prozent zum 01.05.2017, davon fließen laut GEW Saarland 0,2 Prozent letztmalig in die Versorgungsrücklage. Die reale Erhöhung beträgt also 2,0 Prozent. Für 2018 ist eine Erhöhung um 2,25 Prozent zum 01.09.2018 geplant. Die Bezüge der AnwärterInnen werden entsprechend dem Tarifergebnis zum 01.01.2017 und zum 01.01.2018 um jeweils 35 Euro erhöht. Der Urlaubsanspruch erhöht sich um 1 Tag auf 29 Tage. Insgesamt werde die Besoldung um 4,45 Prozent erhöht und liegt damit leicht über dem Tarifergebnis. Die 75 Euro für die soziale Komponente aus dem Tarifergebnis werden in 2018 prozentual umgerechnet. Weitere Infos zur Anpassung der Beamtenbesoldung im Saarland (pdf-Datei der GEW)…

Beamtenbesoldung Sachsen 2017

Im Freistaat Sachsen laufen die Verhandlungen zwischen Landesregierung und Gewerkschaften über die konkrete Anpassung der Beamtenbesoldung noch. Ende März gaben beide Seiten in einer gemeinsamen Pressemeldung bekannt: „Das sächsische Kabinett hatte sich bereits darauf verständigt, dem Landtag zu empfehlen, dass die lineare Anhebung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen übertragen werden soll, so dass auch diese eine lineare Erhöhung von 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 und weitere 2,35 Prozent ab 1. Januar 2018 erhalten. Die Anwärterbezüge sollen ebenfalls um 35 Euro angehoben werden.“ Weitere Infos zur Anpassung der Beamtenbesoldung in Sachsen…

Beamtenbesoldung 2017 Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt will das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Zudem soll es eine Jahressonderzahlung geben. Geplant ist demnach eine Erhöhung der Bezüge um 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 und um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018. Die Grundgehaltssätze werden im Januar 2017 jedoch mindestens um 75 Euro erhöht. Anwärter und Referendare erhalten monatlich 35 Euro – jeweils zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2018 – mehr. Weitere Infos zur Anpassung der Beamtenbesoldung in Sachsen-Anhalt…

Beamtenbesoldung Schleswig-Holstein 2017

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat einen Gesetzesentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung von Beamten verabschiedet. BeamtInnen, RichterInnen und VersorgungsempfängerInnen erhalten demnach 2017 und 2018 mehr Geld. Laut Gesetzesentwurf steigen unter anderem die Besoldungs-und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter sowie Menschen, die aus Altersgründen bereits aus dem Landesdienst ausgeschieden sind. Die Steigerung entspricht der vorgesehenen linearen Anpassung, die im Tarifvertrag der Länder vorgesehen ist. Die Besoldungs-und Versorgungsbezüge wachsen somit zum 1. Januar 2017 sowie zum 1. Januar des folgenden Jahres an. Für 2017 wird der vorgesehene Betrag um 0,2 Prozent vermindert ausgezahlt, um somit den Aufbau der Versorgungsrücklage zu gewährleisten. Weitere Infos zur Anpassung der Beamtenbesoldung Schlewsig-Holstein…

Beamtenbesoldung Thüringen 2017

Die thüringische Finanzministerin Heike Taubert hatte dem DGB Hessen-Thüringen Anfang März einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2017 und 2018 vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Besoldung erst ab 1. April 2017 um 1,8 Prozent mit einer Versorgungsrücklage um 0,2 Prozentpunkte und ab 1. April 2018 um 2,35 Prozent vor. „Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Beamtinnen und Beamten in Thüringen schlechter gestellt werden sollen als ihre angestellten Kolleginnen und Kollegen“, so die Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Gabriele Kailing. Völlig inakzeptabel sei, dass der Sockelbetrag von 75 Euro nicht übernommen werden soll. Vor allem der mittlere Dienst – dazu gehören etwa weite Bereiche der Verwaltung und Polizei – würde so von der tariflichen Entwicklung abgekoppelt, weil dessen Entgelterhöhung unterhalb der 75 Euro liege, kritisierte der DGB.


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