Rund 200.000 Bundesbeamte, 180.000 Soldaten und Hunderttausende Versorgungsempfänger warten weiter auf eine verfassungskonforme Besoldung. Nach der Sommerpause will das Bundesinnenministerium die Reform fortsetzen. ver.di nennt klare Forderungen, an welchen Stellen der Entwurf nachgebessert werden muss.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Mitte April einen ersten Referentenentwurf für ein Bundesalimentationsgesetz vorgelegt. Die Kritik von Gewerkschaften und Verbänden fiel massiv aus. Das für den 26. Mai geplante Beteiligungsgespräch mit ver.di und DGB sagte das Ministerium ab und zog den Entwurf zurück. Seitdem steckt das Vorhaben im Innenministerium fest.
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Bundesbesoldung: Kabinettsbeschluss wird noch im September erwartet
Jetzt soll es weitergehen. „Nach der Sommerpause soll die Besoldungsreform fortgesetzt werden, wie vom Innenministerium zu erfahren war”, heißt es in einem Text auf verdi.de. „Es ist davon auszugehen, dass Bundesinnenminister Dobrindt den Gesetzentwurf noch im September ins Kabinett einbringen wird.” Der Entwurf soll zuvor noch einmal überarbeitet werden. Wo genau das Ministerium nachbessert, ist laut ver.di bislang nicht bekannt. „Offenbar gibt es weiterhin Klärungsbedarf innerhalb der Bundesregierung sowie in den Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD”, heißt es in dem Beitrag. Dennoch sei der neue Zeitplan „endlich ein Signal” an die Betroffenen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2020 entschieden, dass die Besoldung nicht amtsangemessen ist. „Seit mehr als fünf Jahren ist die angemessene Besoldung und Versorgung überfällig”, kritisiert ver.di.
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Zentraler Streitpunkt im Gesetzentwurf: das fiktive Partnereinkommen
Die Gewerkschaft erwartet, dass das Ministerium ihre Kritik im neuen Entwurf berücksichtigt. Im Mittelpunkt steht das sogenannte Doppelverdienermodell. Der bisherige Entwurf rechnet bei der Mindestbesoldung ein fiktives Partnereinkommen an: „für 2025 in Höhe von 21.832 Euro, für 2026 von 22.648 Euro brutto jährlich”.
ver.di und DGB halten das für „verfassungsrechtlich äußerst zweifelhaft”. Nur mit diesem fiktiven Einkommen lasse sich in vielen Fällen die vom Verfassungsgericht geforderte Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen. „Der Maßstabswechsel dient letztlich vor allem dazu, die Besoldungsausgaben zu begrenzen”. Besonders bedenklich finden die Gewerkschaften, dass das Modell auch für die Nachzahlungen rückwirkend bis 2021 gelten soll. Ebenfalls „nicht hinnehmbar”: Beamte ohne Partnereinkommen müssten einen ergänzenden Familienzuschlag beantragen. Damit werde „die Beweislast auf die Besoldungsempfänger*innen verlagert” und zusätzliche Bürokratie aufgebaut.
Bundesbesoldung: “Kein Geschenk des Gesetzgebers”
Den Einwand, die Reform sei zu teuer, weisen die Gewerkschaften zurück. Den Beamten sei die amtsangemessene Besoldung in den vergangenen Jahren vorenthalten worden. „Die ausstehende Besoldungsreform ist kein Geschenk des Gesetzgebers”, heißt es. Eine verfassungsgemäße Besoldung sei „unabdingbar”. Dazu gehöre auch, die abgesenkten Besoldungstabellen für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen endgültig abzuschaffen.
Quelle:
- ver.di Beitrag auf der Webseite„Neuer Zeitplan für verfassungskonforme Besoldung“
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