Was sind Beamte?

Gemäß Art. 33 Abs. 4 GG ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Dies bezeichnet man als Beamtenverhältnis. Beamte treten in Bereichen auf, in denen der Staat anordnend und regelnd gegenüber den Bürgern agiert. Sie sind also in für das öffentliche Leben wichtigen Bereichen tätig.

Rechtliche Grundlagen für Beamte

Für Lehrer, Polizei- oder Justizbeschäftigte gelten nicht die üblichen arbeitsrechtlichen Regelungen, sondern spezielle Beamtengesetze. Hierzu zählen das Bundesbeamtengesetz, das Beamtenstatusgesetz und die jeweiligen Landesbeamtengesetze. Das Beamtenrecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts, weshalb Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden. Auch die Besoldung erfolgt über sogenannte Anpassungsgesetze, durch die Beamtenbesoldung erhöht wird. In der Regel finden diese Gesetzesanpassung nach Tarifverhandlungen statt. Für den Bund nach den TVöD-Tarifverhandlungen. Und für die Ländern nach den Verhandlungen zum TVL.

Verschiedene Statusebenen von Beamten

  • Unmittelbare Beamte: Ihr Dienstherr ist die Bundesrepublik Deutschland oder ein Bundesland.
  • Mittelbare Beamte: Sie stehen zu einer Anstalt, Stiftung oder Körperschaft des öffentlichen Rechts in einem Dienst- und Treueverhältnis.
  • Bundesbeamte: Sie arbeiten für den Bund oder eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts.
  • Landesbeamte: Ihr Dienstherr ist ein Bundesland oder eine landesunmittelbare Körperschaft.
  • Kommunalbeamte: Sie sind für einen Landkreis, eine Gemeinde oder eine Stadt tätig.
  • Politische Beamte: Diese Beamten sind an der Schnittstelle von Verwaltung und Politik tätig und benötigen das persönliche Vertrauen der Regierung.

Status im öffentlichen Dienst

Es gibt verschiedene Statusarten:

  • Beamter auf Lebenszeit: Dies ist der Regelfall nach einer erfolgreichen dreijährigen Probezeit.
  • Beamter auf Probe: Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder für leitende Funktionen.
  • Beamter auf Widerruf: In der Regel im Vorbereitungsdienst oder während der Ausbildung.
  • Beamter auf Zeit: Für bestimmte Aufgaben oder Positionen, z.B. Wahlbeamte (Bürgermeister) oder Universitätsprofessoren.