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Öffentlicher Dienst: Was alles im September ansteht

Öffentlicher Dienst im September 2025: Besoldung, Gehaltszahlungen, TVL-Tarifrunde
Öffentlicher Dienst im September 2025: Besoldung, Gehaltszahlungen, TVL-Tarifrunde / Midjourney - KI-generiert

Auch im September gibt es Bewegung für den öffentlichen Dienst. Die Gewerkschaften bereiten die Länder-Tarifrunde vor, der Bund einen Vorstoß zur Besoldung und die TVöD-Auszahlung läuft an.

Update, 4. September 2025

Umfrage zur Auszahlung der TVöD-Gehaltserhöhung: Kommt das Geld im September?

Wann kommt die TVöD-Gehaltserhöhung? Eine Frage, die sich viele stellen. Öffentlicher Dienst News fragt nach. Teile uns deine Meinung mit. Ist das Geld bereits bei dir angekommen? Wie bewertest du das Verhalten der Arbeitgeber?

Zur Umfrage: Deine Meinung zählt: Hast du die TVöD-Gehaltserhöhung endlich bekommen?

Auf den öffentlichen Dienst kommen zahlreiche Neuerungen und Änderungen im September zu. Hauptthema ist immer noch die Gehaltserhöhung. Die letzte Verhandlungsrunde für Bund und Kommunen liegt mehr als vier Monaten zurück. Angestellte und Beamte müssen dieses Mal viel Geduld mitbringen. Immerhin zeichnet sich für die Angestellten ab, dass in Kürze die Entgelte nach dem neuen TVöD nach- und ausgezahlt werden. Bundesbeamte, Soldaten und Pensionäre des Bundes müssen sich weiterhin gedulden. Das politische Berlin kehrt nun zurück an die Schreibtische. Somit steigt die Hoffnung auf einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung aus dem Bundesinnenministerium. Zudem stehen im September einige Fälle aus dem öffentlichen Dienst vor dem Bundesverwaltungsgericht. Und: Der Data Act der EU tritt in Kraft.

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Öffentlicher Dienst im September: Bundesbeamte bekommen Geld-Vorschuss – Kabinett will Abschlagszahlung beschließen

Überraschende Ankündigung: Das Bundeskabinett soll bereits am 3. September 2025 über Abschlagszahlungen für die Bundesbeamten als Vorschuss für die Besoldungsanpassung beschließen. Damit könnten die Beamten schon im Dezember von den geplanten Erhöhungen profitieren. Wir bleiben dran und berichten im Newsletter.

Der Vorgang ermöglicht einen Vorgriff auf die Besoldunganpassung die folgende Schritte vorsieht: 3,0 Prozent mehr Gehalt ab April 2025, weitere 2,8 Prozent ab Mai 2026. Die Abschlagszahlung erfolgt “im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung”, wie aus einem BMI-Rundschreiben vom 21. August hervorgeht. Das Geld soll im Dezember auf den Konten ankommen. Bundeskanzleramt und Finanzministerium haben das Verfahren bereits gebilligt.

Besoldung im öffentlichen Dienst: Grundlegende Reform für den Bund geplant

Das eigentliche Besoldungsgesetz folgt erst im Herbst – zusammen mit einer umfassenden Reform der Bundesbesoldung. Nach fünf Jahren Stillstand soll die Besoldungstabelle modernisiert und verfassungsrechtliche Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden. “Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal fortentwickelt und neu justiert sowie das Grundgehalt und das Leistungsprinzip gestärkt werden”, teilte der Deutsche Beamtenbund mit. Der formelle Gesetzbeschluss samt Verkündung dürfte nicht vor Frühjahr 2026 erfolgen. Betroffen von der Regelung sind neben Bundesbeamten auch Bundesrichter und Soldaten der Bundeswehr. Die Abschlagszahlung soll die “Hängepartie” beenden, bis das komplexe Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Das Bundesinneministerium gibt grünes Licht für die Zahlbarmachung der TVöD-Gehälter 2025

Das Bundesinneministerium – Dienstherr im öffentlichen Dienst des Bundes / Copyright: picture alliance / dts-Agentur

Öffentlicher Dienst: TVöD-Gehaltsauszahlung im September

Rund 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen warten auf die Auszahlung ihrer Gehaltserhöhung, die rückwirkend ab dem 1. April 2025 gilt. Anfang August gaben die kommunalen Arbeitgeberverbände grünes Licht, erste Rundschreiben wurden an die Kommunen verschickt. Damit begann ein aufwendiger technischer Prozess, bei dem externe IT-Dienstleister die neuen Entgeltstrukturen in die Abrechnungssysteme einpflegen müssen. Dieser Programmieraufwand gilt als entscheidender Engpass und sorgt dafür, dass sich die Umsetzung von Kommune zu Kommune deutlich unterscheiden wird.

Einige Städte, wie Flensburg oder Rostock, kündigten an, die Erhöhung bereits mit der Septemberabrechnung auszuzahlen. Andere, wie Esslingen, warnen dagegen vor möglichen Verzögerungen bis in das vierte Quartal. Als Beispiel: in Bayern sind mehr als 3.000 Einrichtungen von dieser Umstellung betroffen. Die kommunalen Arbeitgeber weisen darauf hin, dass die Geschwindigkeit maßgeblich von den jeweiligen IT-Dienstleistern abhängt und sich ein einheitlicher Termin nicht festlegen lässt.

Die realistische Einschätzung lautet daher: Mit ersten Auszahlungen ist im September zu rechnen, vielerorts dürfte es aber Oktober oder sogar später werden, bis die Beschäftigten die höheren Bezüge tatsächlich auf ihrem Konto haben. Damit zeigt sich erneut, wie komplex die Umsetzung von Tarifabschlüssen im föderalen Geflecht des öffentlichen Dienstes sein kann.

TVL-Tarifrunde: ver.di will Beschäftigte befragen

Am 3. Dezember 2025 ist die erste TVL-Verhandlungsrunde im öffentlichen Dienst der Länder angesetzt. Im November wollen die Gewerkschaften die Forderungen zur Länder-Tarifrunde im öffentlichen Dienst bekanntgeben.

Grundlage dafür wird unter anderem eine Umfrage unter Beschäftigten im öffentlichen Dienst sein, die ver.di im September starten wird. Vorab hat die Gewerkschaft bereits bekannt gegeben, dass das TVöD-Tarifergebnis Richtschnur für den Länderbereich sein könnte. Wir berichten über die Forderungen und die gesamte TVL-Tarifrunde in unserem Newsletter.

Verwaltungs- und Beamtenrecht: Mehrere Fälle vor dem Bundesverwaltungsgericht

Disziplinarverfahren: Aberkennung von Ruhegehalt – Bundesverwaltungsgericht

Am 4. September 2025 werden mehrere Fälle mit Beteiligung von Beschäftigten aus dem öffentlichen Dienst vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Unter anderem geht es um die Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten (A 11), der 2019 auf Teneriffa seine getrennt lebende Frau und einen Sohn getötet hatte. Unterinstanzen lehnten den Entzug ab, da ein Ruhestandsbeamter nur eingeschränkten Dienstpflichten unterliegt und die private Straftat kein spezifisches Dienstvergehen darstelle. Die Revision der klagenden Behörde (Bundesagentur für Arbeit) soll klären, ob trotz ausländischer Verurteilung ein Ruhegehaltsentzug möglich ist. „Die vom Beklagten aus privaten Motiven und ohne politischen Bezug begangene Straftat begründe daher − unbeschadet ihrer generellen Verwerflichkeit − kein spezifisches Dienstvergehen“, heißt es in der Ankündigung.

„Vorgriffsstunde“: Arbeitszeit von Lehrkräften

Das BVerwG prüft zwei Normenkontrollverfahren gegen die „Vorgriffsstunde“ in Sachsen-Anhalt. Seit 2023 müssen dort alle Lehrkräfte eine zusätzliche Unterrichtsstunde leisten, um Personalmangel zu kompensieren. Das OVG Magdeburg hatte diese Maßnahme im März 2024 für rechtmäßig erklärt. Nun hoffen die klagenden Lehrer und die Gewerkschaft GEW auf eine Korrektur: Die Revision wurde zugelassen, da die Einführung der Extra-Stunde grundsätzliche Bedeutung hat.

Zulagen im Beamten- und Soldatenrecht

In einem weiteren Verfahren entscheidet das BVerwG über die Aberkennung einer Stellen- und Erschwerniszulage bei einem Bundeswehr-Soldaten. Der Kläger wehrt sich gegen den Entzug dieser Zulage. Der Fall berührt Grundsätze der Besoldung im Soldatenrecht und ist für Beamtinnen und Beamte relevant, da Stellenzulagen auch im zivilen Dienst verbreitet sind.

Bundeshaushalt 2026: Beratungen im Bundestag

Das Kabinett hat am 30. Juli 2025 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 sowie den Finanzplan bis 2029 beschlossen. Im September 2025 beginnt die parlamentarische Beratung des Haushalts. Erwartet werden eine Generalaussprache zur Regierungspolitik und Fachausschussberatungen. Der Haushalt 2026 setzt Schwerpunkte bei Investitionen in Modernisierung und Sicherheit, Entlastungen (u. a. höhere Pendlerpauschale, stabile Renten) sowie Konsolidierung der Staatsfinanzen. Die Verabschiedung soll rechtzeitig zum Jahreswechsel erfolgen.

EU-Datenrecht: Data Act tritt in Kraft

Am 12. September 2025 wird der europäische Data Act anwendbar. Diese neue EU-Verordnung schafft einheitliche Regeln für den Zugang zu und die Nutzung von Daten. Sie verpflichtet etwa Hersteller, Nutzern von vernetzten Geräten den Zugriff auf entstehende Nutzungsdaten zu ermöglichen, und sie regelt den Datenzugang für Behörden in Notfällen oder im öffentlichen Interesse. Öffentliche Verwaltungen müssen sich auf die neuen Bestimmungen einstellen, da der Data Act u. a. einen Rahmen für den Datenaustausch zwischen Unternehmen und staatlichen Stellen festlegt.

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