Der öffentliche Dienst fordert seinen Staatsdienern aktuell viel Geduld ab. Nach dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst warten auch die Bundesbeamten auf mehr Geld. Das Bundesinnenministerium (BMI) als oberster Dienstherr signalisiert nun, dass das Gesetz zur Bundesbesoldung kommen soll. Zudem gibt es noch eine Überraschung.
Update, 3. September 2025
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 Abschlagszahlungen für Beamte bewilligt. Darüber berichtete der dbb beamtenbund und tarifunion.
Lesen Sie diesen Text, um alles zum Beschluss der Abschlagszahlungen für Bundesbeamte zu erfahren.
Demnach könne es im Dezember erste Abschlagszahlungen geben, bis das notwendige Gesetz zur Übertragung endgültig verabschiedet ist.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
- ab April 2025 um 3,0 Prozent und
- ab Mai 2026 um 2,8 Prozent.
Alle Fakten zur Abschlagszahlung für Bundesbeamte und die neue Besoldungstabelle
Update, 2. September 2025
Abschlagszahlung für Bundesbeamte kommt: ver.di spricht von “erfreulichen” Entwicklungen
Nachdem das Bundesinnenministerium Abschlagszahlungen für Bundesbeamte auf den Weg bringen möchte, meldet sich ver.di zu Wort. Die Gewerkschaft bezeichnet die neuen Entwicklungen als “erfreulich”.
“Die druckvolle gewerkschaftliche Einflussnahme von ver.di und dem DGB führte zum Erfolg”, heißt es auf der Website von ver.di. Das Warten auf die Erhöhung von Besoldung und Versorgung finde somit absehbar ein Ende.
Update, 1. September 2025
Abschlagszahlung für Bundesbeamte kommt: Innenministerium kündigt kurzfristig Vorhaben im öffentlichen Dienst an
Damit die Hängepartie in Sachen Besoldung nicht noch länger wird, will das Bundesinnenministerium nun schnell eine Abschlagszahlung für die Bundesbeamten auf den Weg bringen. Das Bundeskabinett soll bereits am 3. September Abschlagszahlungen beschließen – noch vor dem eigentlichen Anpassungsgesetz. Damit könnten die rund 180.000 Bundesbeamten schon im Dezember von den geplanten Erhöhungen profitieren.
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Der Bund plant, das Tarifergebnis zeit- und systemgleich auf die Besoldung zu übertragen. Das bedeutet, eine Anpassung der Besoldung in zwei Schritten:
- ab April 2025 um 3,0 Prozent und
- ab Mai 2026 um 2,8 Prozent.
Das eigentliche Besoldungsgesetz folgt erst im Herbst – zusammen mit einem Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation im Bundesbereich. Nach fünf Jahren Stillstand soll die Besoldungstabelle modernisiert und das Grundgehalt gestärkt werden. „Die Pläne sehen dabei eine echte Modernisierung und Weiterentwicklung der Besoldung vor. Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal fortentwickelt und neu justiert sowie das Grundgehalt und das Leistungsprinzip gestärkt werden“, teilte der Deutsche Beamtenbund mit. Wir berichten fortlaufend in unserem Newsletter dazu.
Besoldung öffentlicher Dienst: zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses
Die Besoldung der Bundesbeamten soll in Kürze angepasst werden. Wie das Bundesinnenministerium gegenüber Öffentlicher Dienst News erklärte, ist ein Gesetz zur “zeitgleichen und systemgerechten” Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung in Vorbereitung. Damit verbunden ist auch die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation.
Da dieser Prozess allerdings einen langen Gang durch die Gesetzgebung machen muss, werden noch Monate vergehen. Der Gesetzbeschluss samt Verkündung dürfte nicht vor Beginn des Frühjahres 2026 erfolgen. Wer dazu auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter, in dem wir auch über die anstehende Besoldungsrunde der Länder berichten.
Anpassung der Bundesbesoldung: Zwei Vorhaben im Verbund
Der Hintergrund zur Debatte um die Besoldung: Am 6. April 2025 erzielten die Tarifparteien für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen eine Einigung: Die Entgelte steigen ab dem 1. April 2025 um 3 Prozent – mindestens aber um 110 Euro monatlich. Ab dem 1. Mai 2026 ist eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent vorgesehen. Die Laufzeit des neuen TVöD beträgt 27 Monate bis zum 31. März 2027.
„Das Bundesministerium des Innern (BMI) beabsichtigt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung dieses Ergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung“, teilte ein Sprecher auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mit. Im Verbund damit sei zugleich die Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen. Damit will das BMI nun zwei wichtige besoldungsrechtliche Vorhaben abschließen. Soweit die guten Nachrichten. Allerdings werden diese Prozesse noch Zeit brauchen.
Öffentlicher Dienst Bundesbesoldung: Bundeskabinett plant Abschlagszahlung
Um den Bundesbeamten entgegenzukommen, gibt es nun eine Übergangslösung. Noch bevor der Gesetzentwurf im Parlament behandelt wird, will das Bundeskabinett eine Abschlagszahlung für die Bundesbeamten, Bundesrichter und Soldaten der Bundeswehr auf den Weg bringen.
Abschlagszahlungen sollen schnelle Entlastung bringen
Wie das Bundesministerium des Innern (BMI) auf Nachfrage bestätigte, ist ein Kabinettsbeschluss geplant, der noch vor dem formellen Gesetzgebungsverfahren Abschlagszahlungen anordnet. Ziel ist eine zeitnahe finanzielle Entlastung der Bundesbeamtinnen und -beamten.
Diese Vorgehensweise wurde inzwischen auch vom Bundeskanzleramt und dem Bundesfinanzministerium gebilligt. Das geht aus einem Rundschreiben des BMI vom 21. August 2025 hervor, auf das sich unter anderem der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr (vbb) beruft. In der Mitteilung heißt es, dass die Abschlagszahlung „im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026“ erfolge.
Besoldungstabellen 2025: Was ist bereits bekannt?
Ein wichtiger Punkt bleibt dabei die Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Besoldung. Das BMI will auch diese Vorgaben gesetzlich verankern, wie ein Sprecher mitteilte. „Im Verbund damit ist zugleich die Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen.“ Es bleibt daher nicht bei der bloßen Übertragung des Tarifergebnisses – vielmehr soll die gesamte Besoldungsstruktur einer grundlegenden Prüfung unterzogen werden.
Öffentlicher Dienst: Wie geht es weiter mit der Besoldungsanpassung?
Wann genau das Gesetz zur Besoldungsanpassung als Entwurf veröffentlicht, im Bundestag beraten und verabschiedet wird, ist aktuell noch offen. Der politische Wille zur Umsetzung ist zwar erkennbar. Warum allerdings mehr als ein halbes Jahr vergehen muss, bis die Anpassung nach dem Tarifergebnis überhaupt auf den Weg gebracht wird, bleibt schleierhaft. Zumal die neue Bundesregierung seit fast vier Monate im Amt ist und im Rahmen der Grenzsicherung Bundespolizeibeamte zu Überstunden und Sonderschichten abgeordnet hat.
Es wird deutlich, dass die eigentliche Reform der Besoldung – insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – noch vor großen Herausforderungen steht. Das BMI kündigte an, „zeitnah“ mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen. Es bleibt also spannend, wie schnell die Politik die entsprechenden Strukturen schafft.
Besoldungsrunde der Länder: Der Bund als Blaupause?
Am 3. Dezember startet die Tarifrunde der Länder im öffentlichen Dienst. Mit Spannung verfolgen die Landesbeamten im Vorfeld die Forderungsstellung für die Angestellten der Länder. Bevor sich die Länder der Besoldungsanpassung widmen, verhandelt die Tarifgemeinschaft der Länder (außer Hessen) mit den Gewerkschaften über einen TVL für 2026 und 2027. Der Ausgang der TVL-Tarifrunde gibt dann eine mögliche Perspektive, wie die Länder die Landesbesoldung anpassen.
Die Tarif- und Besoldungsrunde 2025 / 2026 für den öffentlichen Dienst der Länder findet in einer politisch angespannten Situation statt. Konservative Politiker und Ökonomen debattieren seit Monaten über den Beamtenstatus und die Zukunft verschiedener Berufe. Zudem wird über die Einbeziehung von Beamten in die sozialen Sicherungssysteme gestritten. Auch wenn diese Diskurse nicht im Rahmen einer Tarifrunde geführt werden, könnten sie einen Einfluss auf die Verhandlungen haben. Wir berichten im Newsletter.
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