Endlich gibt es Bewegung im öffentlichen Dienst: Das Bundeskabinett hat eine Abschlagszahlung für Bundesbeamte, Richter und Soldaten beschlossen. Die neue Besoldungstabelle als Prognose und alle Fakten zum Nachrechnen.
Bundeskabinett beschließt Abschlagszahlung für Bundesbeamte im öffentlichen Dienst
Die monatelange Hängepartie rund um die Besoldungsanpassung im öffentlichen Dienst hat ein vorläufiges Ende gefunden: Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 eine Abschlagszahlung für Bundesbeamte, Bundesrichter und Soldaten der Bundeswehr beschlossen. Die Maßnahme soll noch im Dezember 2025 umgesetzt werden – und zwar bevor das eigentliche Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung verabschiedet ist. Wer dazu auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter.
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Zweistufige Erhöhung im öffentlichen Dienst: Tarifergebnis wird systemgerecht auf Bundesbeamte übertragen
Hintergrund ist das Tarifergebnis vom 6. April 2025, das eine zweistufige Erhöhung der Entgelte für Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vorsieht:
- ab April 2025: plus 3,0 Prozent (mindestens aber 110 Euro),
- ab Mai 2026: weitere 2,8 Prozent.
Dieses Ergebnis soll laut Bundesinnenministerium (BMI) „zeitgleich und systemgerecht“ auf die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten übertragen werden. Das BMI kündigte dazu ein entsprechendes Gesetz an, das im Herbst eingebracht werden soll. Bis jedoch Bundestag und Bundesrat darüber beraten und das Gesetz verkündet werden kann, werden voraussichtlich noch mehrere Monate vergehen – frühestens im Frühjahr 2026.
Besoldungstabelle Bund: Erhöhung der Tabellenwerte
| Differenz zwische Besoldungstabelle Bund 2024 und 2025 (01.04.2025) | ||||||||
| Euro | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
| A 16 | 207,49 | 217,26 | 224,65 | 232,04 | 239,38 | 246,81 | 254,20 | 261,51 |
| A 15 | 188,68 | 197,08 | 203,50 | 209,91 | 216,32 | 222,69 | 229,06 | 235,39 |
| A 14 | 155,51 | 164,81 | 174,15 | 183,45 | 189,86 | 196,32 | 202,73 | 209,19 |
| A 13 | 151,39 | 158,61 | 165,79 | 173,00 | 177,97 | 182,99 | 187,95 | 192,84 |
| A 12 | 130,03 | 137,71 | 145,44 | 153,13 | 158,48 | 163,75 | 169,06 | 174,45 |
| A 11 | 121,70 | 128,20 | 134,66 | 141,15 | 145,61 | 150,07 | 154,53 | 158,99 |
| A 10 | 110,00 | 111,51 | 117,66 | 123,83 | 130,11 | 134,49 | 138,86 | 143,24 |
| A 9 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 113,53 | 118,40 | 121,70 | 125,14 | 128,50 |
| A 8 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,15 | 113,24 | 116,38 | 119,47 |
| A 7 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,52 |
| A 6 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 |
| A 5 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 |
| A 4 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 |
| A 3 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 | 110,00 |
| Alle Angaben ohne Gewähr / Grundlage Tabellenwerte 2024 und 2026 (Prognose) |
Besoldungstabelle Bund 2025
Auf Grundlage des Tarifergebnisses und der Zusage aus dem BMI, lässt sich die Besoldungstabelle für 2025 vorausberechnen. Es gilt: Die Tabelle ist eine Prognose – Alle Angaben ohne Gewähr
| Besoldungstabelle Bund 2025 | ||||||||
| Gültig: 01.04.2025 - 30.04.2026 | ||||||||
| Euro | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
| A 3 | 2816,99 | 2873,31 | 2929,66 | 2975,01 | 3020,36 | 3065,72 | 3111,08 | 3156,42 |
| A 4 | 2869,23 | 2936,55 | 3003,88 | 3057,47 | 3111,08 | 3164,68 | 3218,26 | 3267,76 |
| A 5 | 2888,44 | 2972,26 | 3039,59 | 3105,58 | 3171,57 | 3238,91 | 3304,84 | 3369,46 |
| A 6 | 2943,40 | 3041,00 | 3139,92 | 3215,51 | 3293,86 | 3369,46 | 3453,26 | 3526,11 |
| A 7 | 3073,97 | 3160,57 | 3274,65 | 3391,42 | 3505,49 | 3620,94 | 3707,53 | 3794,62 |
| A 8 | 3233,39 | 3337,85 | 3484,87 | 3633,33 | 3781,88 | 3888,04 | 3995,62 | 4101,79 |
| A 9 | 3464,26 | 3567,34 | 3729,52 | 3897,95 | 4064,96 | 4178,50 | 4296,61 | 4411,80 |
| A 10 | 3685,51 | 3828,58 | 4039,52 | 4251,38 | 4467,19 | 4617,38 | 4767,53 | 4917,77 |
| A 11 | 4178,50 | 4401,57 | 4623,20 | 4846,28 | 4999,37 | 5152,47 | 5305,57 | 5458,71 |
| A 12 | 4464,29 | 4728,20 | 4993,56 | 5257,45 | 5441,18 | 5621,98 | 5804,24 | 5989,42 |
| A 13 | 5197,69 | 5445,55 | 5691,96 | 5939,83 | 6110,42 | 6282,50 | 6453,06 | 6620,73 |
| A 14 | 5339,11 | 5658,42 | 5979,20 | 6298,51 | 6518,66 | 6740,33 | 6960,46 | 7182,11 |
| A 15 | 6477,85 | 6766,56 | 6986,72 | 7206,91 | 7427,06 | 7645,77 | 7864,49 | 8081,71 |
| A 16 | 7123,78 | 7459,16 | 7712,84 | 7966,56 | 8218,79 | 8473,97 | 8727,66 | 8978,48 |
| Alle Angaben ohne Gewähr |
Zu den Besoldungstabellen des Bundes 2025 und 2026
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Bundesbesoldung: Vorgriff auf Gesetzgebung – Abschlagszahlung öffentlicher Dienst als Brücke
Um die entstehende Lücke zu schließen, wurde nun der Weg über eine Abschlagszahlung gewählt. Diese erfolgt – so das Bundesministerium des Innern in einem Rundschreiben vom 21. August – „im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026“. Bundeskanzleramt und Bundesfinanzministerium haben diesem Vorgehen bereits zugestimmt. Die Auszahlung ist für Dezember 2025 geplant und wird auf die spätere gesetzliche Erhöhung angerechnet. Sie betrifft neben den Bundesbeamten auch Bundesrichter und Soldaten, sowie die Versorgungsempfänger.

Die Abschlagszahlung im öffentlichen Dienst für Bundesbeamte kommt / Bild: Midjourney – KI-generiert
Umfassende Modernisierung der Besoldung angekündigt
Neben der reinen Übertragung des Tarifergebnisses will das BMI die Bundesbesoldung grundlegend modernisieren. Ziel ist eine zeitgemäße und rechtssichere Neugestaltung der Bundesbesoldung, einschließlich einer strukturellen Anpassung im Sinne der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Im Entwurf von Ende August heißt es dazu: „Hintergrund ist, dass mit dem Gesetzentwurf zugleich auch die zwingend erforderliche, aber komplexe und deshalb im Detail sorgfältig abzustimmende Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung und zur Alimentation kinderreicher Familien erfolgen soll. Beide Vorhaben sind von Verfassungswegen zusammen zu betrachten. Der Tariflohnindex ist wie der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung (mit den daraus folgenden Konsequenzen für das gesamte Besoldungsgefüge) jeweils einer der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Parameter zur Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation, wobei wiederum die Alimentation kinderreicher Familien an das Niveau der amtsangemessenen Alimentation anknüpft.“
Beide Vorhaben will die Bundesregierung nun in einem Aufwasch abarbeiten. Der Tariflohnindex ist wie der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung (mit den daraus folgenden Konsequenzen für das gesamte Besoldungsgefüge) jeweils einer der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Parameter zur Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation.
Besoldungsanpassung: Warum dauerte es so lange?
Obwohl die politische Marschrichtung klar war, hat es mehr als ein halbes Jahr gedauert, bis erste greifbare Ergebnisse für Bundesbeamte sichtbar wurden. Ein Umstand, der viele Unverständnis hervorruft – zumal die neue Bundesregierung seit über vier Monaten im Amt ist. In dieser Zeit wurde gerade im Bereich der inneren Sicherheit, etwa bei der Bundespolizei, durch Sondereinsätze und Überstunden zusätzliche Belastung verursacht. Auch die Gewerkschaften haben diese Verzögerung kritisiert. Zumal auch die Tarifbeschäftigten ebenfalls lange auf die Gehaltserhöhung warten mussten.
Besoldungsrunde der Länder: Der Blick geht nach vorn
Wie geht es nun im öffentlichen Dienst weiter? Am 3. Dezember 2025 beginnt die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder. Der Bund könnte dabei als Blaupause dienen, auch wenn die Länder – mit Ausnahme von Hessen – über die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eigene Verhandlungen führen. Wie weit die Länder dem Vorbild des Bundes folgen werden, ist offen.
Gilt die Abschlagszahlung auch für Beamte der Länder?
Nein. Da der aktuelle Tarifabschluss nicht für die Tarifbeschäftigten der Länder gilt, profitieren auch die Beamtinnen und Beamten der Länder – einschließlich der Kommunen – weder von der vorgesehenen linearen Gehaltserhöhung um 3,0 Prozent zum 1. April 2025 noch von der geplanten Erhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Auch Kommunalbeamte profitieren nicht von der Entscheidung zur Bundesbesoldung. Ihre Bezüge sind auch an die Landesbesoldungsgesetze gekoppelt. Damit müssen auch sie auf die Besoldungsrunde der Länder warten. Wir berichten im Newsletter.
Erhalten Versorgungsempfänger die Abschlagszahlung im öffentlichen Dienst?
Ja. Versorgungsempfänger des Bundes erhalten die Zahlungen. Versorgungsempfänger der Länder nicht.
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