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Neues Dienstrecht: Moderne Besoldung und Personalmanagement für den öffentlichen Dienst

Die Bundesregierung plant ein modernes Dienstrecht für den öffentlichen Dienst
Die Bundesregierung plant ein modernes Dienstrecht für den öffentlichen Dienst / Midjourney - KI-generiert

Die Bundesregierung will das Dienstrecht des Bundes umfassend modernisieren. Ziel ist es, den öffentlichen Dienst zukunftsfähiger, digitaler und attraktiver zu gestalten. Mit der Reform sollen veraltete Strukturen angepasst werden.

Öffentlicher Dienst: Modernes Dienstrecht für den Bund

Im Mittelpunkt der Reform steht eine grundlegende Überarbeitung des Laufbahn- und Beurteilungsrechts. Beide Bereiche sollen flexibler, transparenter und digitaler werden. Das bisher stark hierarchische Laufbahnsystem soll durch ein Modell ersetzt werden, das Kompetenzen, Erfahrungen und Entwicklungsmöglichkeiten stärker berücksichtigt. Dadurch sollen Aufstiegschancen verbessert und Fachkräfte aus Wirtschaft und Wissenschaft leichter in den öffentlichen Dienst integriert werden können. Zudem soll so auch Personalaustausch und Rotation zwischen verschiedenen Behörden vereinfacht werden. Die Pläne sind Teil einer umfassenden Modernisierungsagenda der Bundesregierung, die Ende September beschlossen wurde.

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Auch das Beurteilungswesen soll vereinheitlicht und digitalisiert werden. Künftig sollen vergleichbare Kriterien und transparente Verfahren den Personalaustausch zwischen den Behörden erleichtern. Damit will die Bundesregierung Bürokratie abbauen, die Personalentwicklung beschleunigen und das Vertrauen der Beschäftigten in faire Karrierechancen stärken.

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Öffentlicher Dienst: Modernes Personalmanagement und Dienstrecht

Das neue Dienstrecht ist Teil der Modernisierungsagenda des Bundeskabinetts. Diese umfasst neben der Reform des Dienstrechts auch die Themen Digitalisierung, Führungskultur und Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wie die Bundesregierung mitteilt, soll das neue System die Verwaltung „leistungsstärker, bürgernäher und attraktiver“ machen. Ein modernes Dienstrecht gilt dabei als Schlüssel, um die besten Talente für den Bund zu gewinnen und den öffentlichen Dienst an die Arbeitswelt der Zukunft anzupassen.

Gleichzeitig will die Bundesregierung die Effizienz der Verwaltung erhöhen. Dazu ist ein Personalabbau von rund acht Prozent vorgesehen – ein Punkt, der auch auf deutliche Kritik stößt.

Reform der Besoldung (Bund): Leistung und Attraktivität im Fokus

Ein zentrales Element der Dienstrechtsmodernisierung betrifft die Neugestaltung der Besoldungstabelle des Bundes. Diese soll nach einheitlichen Maßstäben neu justiert und stärker am Leistungsprinzip ausgerichtet werden. Die Bundesregierung plant, das bisherige System grundlegend zu modernisieren und an die Anforderungen einer zeitgemäßen Personalpolitik anzupassen. Damit soll die Vergütung im Bundesdienst transparenter, nachvollziehbarer und zugleich motivierender gestaltet werden. Ziel ist es, die Attraktivität des Bundes nicht nur für die bestehenden Beschäftigten zu erhöhen, sondern auch den Zugang für Nachwuchs- und Fachkräfte zu erleichtern. Eine leistungsorientierte und faire Bezahlung gilt dabei als Schlüssel, um qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber dauerhaft für den öffentlichen Dienst zu gewinnen und zu binden.

Die Bundesregierung steht vor der Aufgabe, mindestens zwei Anpassungen mit einfließen zu lassen. Zum einen steht die vom Bundesverfassungsgericht 2020 angemahnte Anpassung der Bundesbesoldung seit fünf Jahren aus. Daran war bereits die Ampel-Regierung trotz vorliegendem Gesetzentwurfs gescheitert. Und zweitens fehlt die Anpassung der Bundesbesoldung im Nachgang zum TVöD-Tarifabschluss aus dem April. Beide Vorhaben sollen nun in die Modernisierung mit einfließen. Wer dazu auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter für den öffentlichen Dienst.

Die Bundesregierung will das Dienstrecht für den Bund modernisieren

Die Bundesregierung will das Dienstrecht für den Bund modernisieren / Copyright: Midjourney – KI-generiert

Gewerkschaften zum neuen Dienstrecht: Modernisierung im öffentlichen Dienst darf kein Personalabbauprogramm werden

ver.di-Chef Frank Werneke hat die vom Bundeskabinett beschlossene Modernisierungsagenda scharf kritisiert. Zwar teile er das Ziel einer digitalen und handlungsfähigen Verwaltung, doch würden die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in dem Konzept weitgehend übergangen. Besonders die geplante pauschale Streichung von acht Prozent der Stellen bezeichnete Werneke angesichts von rund 600.000 unbesetzten Positionen und über 140 Millionen Überstunden als „Sarkasmus gegenüber den Betroffenen“.

Er warnte davor, Digitalisierung mit Personalabbau gleichzusetzen. Im Gegenteil, für eine erfolgreiche Modernisierung brauche es ausreichend qualifiziertes Personal. ver.di fordert daher eine aktive Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften an der Umsetzung der Agenda. Nur wenn Modernisierung gemeinsam mit den Beschäftigten gestaltet werde, könne sie gelingen. Als positives Beispiel verwies Werneke auf den bereits bestehenden Digitalisierungstarifvertrag des Bundes, der faire Regeln für Qualifizierung und Beschäftigungssicherung biete. Abschließend bekräftigte er seine Forderung: „Die pauschale Stellenstreichung gehört selbst gestrichen – und zwar sofort.“

Der dbb Beamtenbund und Tarifunion begrüßt die Modernisierungsagenda grundsätzlich, warnt jedoch vor einem unausgewogenen Kurs. Zwar erkenne man den Reformwillen der Bundesregierung an, so der dbb, doch dürfe Modernisierung nicht als Sparmaßnahme missverstanden werden. Der geplante Stellenabbau ohne vorherige Aufgabenkritik sei „unverantwortlich auf dem Rücken der Beschäftigten“. Nach Angaben des dbb fehlen im öffentlichen Dienst des Bundes bereits jetzt rund 600.000 Fachkräfte. Ein weiterer Personalabbau könne die Handlungsfähigkeit der Verwaltung gefährden.

Positiv hebt der dbb das geplante Entwicklungsprogramm für Führungskräfte hervor. Dieses könne helfen, neue Führungsstandards zu etablieren und die Reform in der Praxis zu verankern. Entscheidend sei aber, dass die Modernisierung „im Schulterschluss mit den Beschäftigten“ erfolge, nicht gegen sie.

Neues Dienstrecht für den Bund: Balance zwischen Aufbruch und Stabilität

Die Bundesregierung versteht die Reform des Dienstrechts als langfristigen Prozess. Erste Änderungen sollen bereits 2026 umgesetzt werden. Ob das neue Dienstrecht tatsächlich zu einer spürbaren Modernisierung führt, wird davon abhängen, wie gut Reformtempo, Personalstabilität und Mitbestimmung in Einklang gebracht werden. Zudem gelten viele Regeln nur für die Bundesebene. Bürgerfreundlichkeit ist allerdings vor allem auf kommunaler Ebene gefordert. Denn dort ist die zentrale Schnittstelle zwischen Bürgern und Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung.

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Dokument zur Modernisierungsagenda der Bundesregierung

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