Mehr Sicherheit, schnellere Zulagen und ein moderneres Besoldungssystem – der Berliner Senat will die Bedingungen im öffentlichen Dienst für Beamtinnen und Beamte verbessern.
Berlin will öffentlichen Dienst attraktiver machen
Der Berliner Senat hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Landesbeamtenversorgungsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers sieht sowohl Anpassungen bei der Unfallfürsorge als auch besoldungsrechtliche Verbesserungen vor. Ziel ist es, den Schutz der Beamtinnen und Beamten zu modernisieren und das Besoldungssystem transparenter zu gestalten. Mit den Maßnahmen soll der öffentliche Dienst attraktiver werden.
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Öffentlicher Dienst Berlin: Senat plant erweiterten Unfallschutz im Homeoffice
Ein Schwerpunkt der Reform betrifft den Unfallschutz. Künftig sollen auch Wegeunfälle im Zusammenhang mit der Arbeit im Homeoffice abgesichert sein, etwa Umwege zur Kinderbetreuung. Bislang greift dieser Schutz nur auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Dienststelle. Die Änderung reagiert auf die zunehmende Bedeutung mobiler Arbeit im öffentlichen Dienst.
Leichtere Anerkennung psychischer Belastungen
Auch bei der Anerkennung psychischer Erkrankungen als Dienstunfall sind Anpassungen geplant. Die Beweisführung soll erleichtert werden, wenn ein erhöhtes Risiko in bestimmten Einsatzbereichen besteht. Damit setzt der Senat eine Vereinbarung des Sicherheitsgipfels 2023 um. Evers betonte, die Gesundheit der Einsatzkräfte habe höchste Priorität.
Hilfe bei Dienstunfällen: Unterstützung während laufender Verfahren
Um Versorgungslücken zu vermeiden, will der Senat künftig bis zu fünf probatorische Therapieeinheiten erstatten, auch wenn das Verfahren zur Anerkennung eines Dienstunfalls noch nicht abgeschlossen ist. Die Bearbeitungszeit kann derzeit zwischen wenigen Wochen und bis zu zwei Jahren liegen.
Modernisierung der Besoldungsregelungen, schnellere Gewährung von Zulagen
Im besoldungsrechtlichen Teil der Reform sind neue Möglichkeiten zur flexiblen Stufenzuordnung bei der Einstellung vorgesehen. Begriffe wie Hauptberuflichkeit, Gleichwertigkeit und Förderlichkeit sollen gesetzlich definiert werden, um Entscheidungen nachvollziehbarer zu machen. Vorzeiten im Rahmen von Wehr- oder Freiwilligendiensten werden künftig ohne Differenzierung anerkannt, ebenso Zeiten in Parlamenten oder Regierungen.
Zulagen für die Wahrnehmung höherwertiger Ämter sollen bereits nach sechs Monaten gewährt werden, statt wie bisher nach 18 Monaten. Zudem wird der Amtsanwaltsdienst in den Kreis der Anspruchsberechtigten für die allgemeine Stellenzulage aufgenommen. Der Senat erhofft sich davon eine höhere Attraktivität des öffentlichen Dienstes, insbesondere im Justizbereich. Der Gesetzentwurf geht nun zunächst an den Rat der Bürgermeister. Erst nach dessen Stellungnahme will der Senat endgültig entscheiden.
Berlin: Besoldungsrunde 2025/2026 ab Herbst
Zudem steht für die Berliner Beamten die Besoldungsrunde 2025/2026 an, die im Rahmen der Tarifrunde der Länder läuft. Am Verhandlungsergebnis orientieren sich in der Regel die Anpassung für die Landesbesoldungen – nicht nur in Berlin. Im Oktober werden die Gewerkschaften die Forderungen vorstellen. Die Besoldungsrunde begleiten wir in unserem Newsletter.
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