Kommunen News TVöD

TVÖD 2020 VKA: Mehr Gehalt für Angestellte im öffentlichen Dienst der Kommunen

Kommunen
Anzeige

Angestellte im öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA) können sich 2020 über ein höheres Gehalt freuen. Zum 1. März 2020 steigen die Entgelte um durchschnittlich 1,06 Prozent. Die Steigerung folgt dem TVöD-Tarifergebnis.

++TVöD 2021: Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst Bund & Kommunen – Entgelttabellen, Fakten, Rechner++

Inhaltsverzeichnis TVöD 2020

Ab dem 1. März 2020 gilt die neue TVöD-Entgelttabelle 2020. Dann steigen wie bei der Tarifeinigung im April 2018 vereinbart die Gehälter der Angestellten im öffentlichen Dienst der Kommunen um durchschnittlich 1,06 Prozent. Das ist die letzte der drei geplanten Entgeltsteigerungen, die ver.di, GEW, IG BAU, GdP und dbb Beamtenbund mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) beschlossen haben.

Top-News:

KI-Webinar: Einführung in ChatGPT und Co. am 18. April – JETZT ANMELDEN

Ampel-Regierung streitet über Besoldungserhöhung im öffentlichen Dienst

Mehr Top-Themen: Gehalt & Besoldung im öffentlichen Dienst

Für öffentliche Arbeitgeber!

Jetzt günstige Stellenanzeigen schalten – monatlich 650.000 Fachkräfte erreichen 

 

TVöD VKA 2020: Letzte Steigerung laut Tarifergebnis

Das TVöD-Ergebnis sieht für die mehr als zwei Millionen kommunalen Beschäftigten Gehaltserhöhungen in drei Stufen vor. Ab März 2018 sind die Einkommen im Durchschnitt um 3,19 Prozent, ab April 2019 nochmals um 3,09 Prozent gestiegen. Nun folgt im März 2020 die letzte Steigerung um weitere 1,06 Prozent. Das Tarifergebnis hat somit ein Volumen von insgesamt 7,5 Prozent bei einer Laufzeit von 30 Monaten.

TVöD VKA 2020: „Bestes Ergebnis seit Jahren“

Ver.di-Chef und Verhandlungsführer Frank Bsirske sprach vom „besten Ergebnis seit vielen Jahren“. Auch die VKA zeigte sich zufrieden. Hier die zentralen Ergebnisse des TVöD-Tarifergebnisses von 2018:

  • 7,5 Prozent mehr Geld in drei Schritten bei 30 Monaten Laufzeit
  • Zusätzlich 250 Euro Einmalzahlung für die Entgeltgruppen 1 bis 6
  • Auszubildende: 2 mal 50 Euro mehr, 1 Tag mehr Urlaub und Verlängerung der Übernahmeregelung
  • Tarifierung betrieblich-schulischer Ausbildung im Gesundheitsbereich
  • Verlängerung der Altersteilzeitregelung
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern
  • Angleichung Jahressonderzahlung Ost in 4 Schritten

Zum Gehaltsrechner: Jetzt Netto-Gehalt ausrechnen…

TVÖD VKA 2020: Die aktuelle Entgelttabelle für 2020

Gültig: 01.03.2020 bis voraussichtlich 31.07.2020

Euro 1 2 3 4 5 6
E 15Ü 6006,83 6658,25 7275,39 7686,85 7782,82
E 15 4860,31 5190,81 5559,47 6062,74 6580,45 6921,06
E 14 4401,04 4700,31 5091,13 5524,82 6008,27 6355,34
E 13 4056,62 4384,61 4757,99 5163,37 5640,38 5899,26
E 12 3635,65 4013,07 4454,13 4943,53 5517,78 5790,26
E 11 3508,11 3856,11 4182,29 4536,17 5020,49 5292,98
E 10 3380,51 3655,13 3964,32 4299,65 4673,08 4795,69
E 9c 3280,42 3526,45 3790,94 4075,26 4380,90 4600,00
E 9b 3074,70 3305,30 3450,00 3874,00 4124,25 4414,13
E 9a 2964,89 3163,55 3356,89 3784,00 3879,97 4125,00
E 8 2808,91 2999,92 3132,23 3264,31 3405,98 3474,11
E 7 2635,53 2855,60 2986,70 3119,00 3243,78 3310,79
E 6 2586,00 2767,11 2894,11 3019,78 3143,22 3206,10
E 5 2480,74 2656,42 2775,08 2900,74 3017,50 3077,85
E 4 2363,07 2540,85 2690,02 2782,88 2875,73 2930,10
E 3 2325,89 2517,08 2563,61 2669,96 2749,76 2822,87
E 2Ü 2171,61 2393,99 2473,88 2580,40 2653,60 2760,98
E 2 2152,51 2346,00 2392,92 2459,87 2607,03 2760,98
E 1 1929,88 1962,63 2003,59 2041,77 2140,05

Alle Angaben ohne Gewähr

Für wen gilt der TVöD 2020?

Grundsätzlich gelten Tarifverträge eigentlich nur für diejenigen Beschäftigten, die Mitglied der vertragsschließenden Gewerkschaft sind und für die Arbeitgeber, die Mitglied in dem vertragsschließenden Arbeitgeberverband sind. Für den TVöD Kommunen ist die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP, IG BAU und der Beamtenbund. Tatsächlich wenden die Arbeitgeber die Tarifverträge auch auf Beschäftigte an, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind. Das gleiche gilt für Beschäftigte, deren Arbeitgeber nicht dem Arbeitgeberverband angehören. Der TVöD gilt für rund 2,3 Millionen Angestellte bei Bund, Kommunen. Allerdings gilt der TVöD auch als Referenzrahmen für viele weitere Branchen, wie beispielsweise viele kirchliche Einrichtungen und freie Träger im Bereich der Jugendhilfe und Sozialarbeit.

Wie funktioniert der TVöD?

Bei Einführung des TVöD ging es Arbeitgebern und Gewerkschaften darum, den Tarifvertrag für Arbeiter und Angestellte zu vereinheitlichen. Zudem sollte die Bezahlung nach Dienstalter- und Familienbezug ersetzt werden durch eine erfahrungs- und leistungsorientierte Vergütung. Der TVöD ist in zwei Teilen gegliedert:

  • Der Allgemeine Teil der für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes Regelungen enthält, darunter allgemeine Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Ausschlussfristen.
  • Der Besondere Teil (BT) enthält Bestimmungen nur für bestimmte Sparten bspw. für die Verwaltung (BT-V), für Krankenhäuser (BT-K), für Sparkassen (BT-S), für Flughäfen (BT-F) und für Entsorgung (BT-E).

Für den kommunalen Bereich sind aus dem Allgemeinen Teil des TVöD und dem jeweiligen Besonderen Teil durchgeschriebene Fassungen für die Dienstleistungsbereiche erstellt worden.

Wie funktioniert die Eingruppierung nach dem TVöD?

Die Entgelttabelle ist nach Entgeltgruppen gegliedert. Diese sind in der Entgeltordnung definiert und beschreiben, welches Leistungsniveau die jeweilige Tätigkeit erfordert.

  • Die Entgeltgruppen 1 bis 4 gelten für angelernte und ungelernte Beschäftigte.
  • Die Entgeltgruppen 5 bis 8 gelten für Menschen mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung.
  • Die Entgeltgruppen 9 bis 12 gelten für Menschen, die ein Fachhochschulstudium oder einen Bachelorabschluss haben.
  • Die Entgeltgruppen 13 bis 15 gelten für Beschäftigte mit einem Hochschulstudium, einem Masterabschluss oder einem Diplom.

Warum gibt es Entgeltstufen im TVöD?

Der TVöD regelt zudem so genannte Stufenlaufzeiten (TVöD § 16 Stufen der Entgelttabelle). Dort heißt es: „Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):

  • Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
  • Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
  • Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
  • Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
  • Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5″

Mehr zum TVöD…

Anzeige