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TVöD Pflege: Tarifabschluss für Krankenhäuser bringt deutliche Verbesserungen

Schlichtung öffentlicher Dienst Pflege

Mehr Geld, mehr Urlaub, höhere Zulagen – der neue Tarifabschluss für den Bereich TVöD Pflege bringt Verbesserungen für Beschäftigte in kommunalen Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Doch nicht alle Forderungen konnten durchgesetzt werden. Ein Überblick.

Mit dem Tarifabschluss 2025 im öffentlichen Dienst wurden auch für die Beschäftigten in kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wichtige Verbesserungen erreicht. Im Fokus stehen neben den Entgeltsteigerungen auch Maßnahmen zur Entlastung. Die Einigung sieht eine zweistufige Anhebung der Gehälter vor: Zum 1. April 2025 steigen die Tabellenentgelte um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich. Ab dem 1. Mai 2026 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent. Besonders die unteren Entgeltgruppen profitieren davon überproportional.

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Mehr Geld, mehr Urlaub und bessere Zulagen im TVöD Pflege

Für viele Beschäftigte im kommunalen Gesundheitswesen bedeutet der Tarifabschluss mehr Geld und Entlastung. Die Jahressonderzahlung steigt ab 2026 auf 90 Prozent in EG 1 bis 8, in höheren Gruppen auf 85 Prozent. Zusätzlich gibt es ab 2027 einen zusätzlichen Urlaubstag für alle. Die Schichtzulagen werden ebenfalls angehoben: Für ständige Schichtarbeit steigt die monatliche Zulage auf 100 Euro, für ständige Wechselschichtarbeit sogar auf 250 Euro – ein klares Signal der Anerkennung für besonders belastende Dienste. Diese Zulagen sollen ab 2027 zudem dynamisiert werden.

TVöD Pflege: Wahlmöglichkeiten und freiwillige Arbeitszeiterhöhung

Eine Umwandlung der Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage – wie in anderen Bereichen – wurde für Krankenhäuser nicht vereinbart. ver.di kritisiert dafür die Arbeitgeber. Sie hatten geltend gemacht, dass viele Stellen im Pflegebereich nicht besetzt werden können.

Stattdessen erfolgt ein finanzieller Ausgleich über die höhere Sonderzahlung. Neu ist die Möglichkeit, die wöchentliche Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen, befristet für bis zu 18 Monate. Pflegekräfte erhalten dafür einen Zuschlag auf jede zusätzliche Stunde: 25 Prozent in den Entgeltgruppen P5 bis P9b und 10 Prozent in P9c bis P16. Voraussetzung ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber – die Regelung gilt nicht in der Probezeit.

TVöD Pflege: Entgelttabellen 2025 und 2026 zeigen Gehaltsentwicklung

Die neuen Entgelttabellen TVöD Pflege 2025 und 2026 liegen als Prognose vor. Sie zeigen, wie sich die Tabellenentgelte nach den beiden Erhöhungsstufen entwickeln. Besonders in den Pflegegruppen P5 bis P8 ist die Kombination aus Mindestbetrag und prozentualer Steigerung deutlich spürbar. Ein aktueller Überblick über die Gehälter für Pflegekräfte, Krankenschwestern und Altenpflegerinnen gibt es auf dieser Seite: TVöD Entgelttabelle Pflege 2025 und 2026 – Gehaltstabellen & Beispiele

Tarifabschluss mit Laufzeit bis März 2027

Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 27 Monate – bis zum 31. März 2027. In diesem Zeitraum sind weitere Verhandlungen ausgeschlossen, es gilt die sogenannte Friedenspflicht. Damit erhalten Arbeitgeber wie Beschäftigte Planungssicherheit. Mit den neuen Regelungen im TVöD Pflege wird ein klares Zeichen gesetzt: Pflegearbeit in Krankenhäusern und Betreuungseinrichtungen soll fairer entlohnt und besser anerkannt werden. Auch wenn nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen erfüllt wurden, enthält das Ergebnis zentrale Schritte zur Entlastung, die in der Praxis Wirkung zeigen können.

Zusammenfassung Tarifabschluss TVöD Pflege 2025

  • Entgelterhöhung in zwei Stufen:
    – +3 % ab 1. April 2025 (mind. 110 €)
    – +2,8 % ab 1. Mai 2026
    – Laufzeit: 27 Monate (bis 31. März 2027)

  • Jahressonderzahlung ab 2026 erhöht:
    – EG/P 1–8: 90 %
    – ab EG/P 9a: 85 %

  • Zulagen ab Juli 2025 deutlich angehoben:
    100 € für ständige Schichtarbeit
    250 € für ständige Wechselschichtarbeit
    – Dynamisierung ab 2027

  • Zusätzlicher Urlaubstag ab 2027 für alle Beschäftigten

  • Keine Umwandlung der Sonderzahlung in freie Tage für Pflegebereich

  • Freiwillige Arbeitszeiterhöhung auf bis zu 42 Wochenstunden möglich
    – Zuschlag: 25 % (P5–P9b) / 10 % (P9c–P16)

  • Auszubildende:
    – +75 € ab 2025, +75 € ab 2026
    – Unbefristete Übernahme bei „befriedigend“ und Bedarf

  • Neue Eingruppierung für Hebammen: künftig P11

Foto: Midjourney / KI-generiert

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