Die Ampel-Koalition ist Geschichte. Am 16. Dezember 2024 will Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage stellen, am 23. Februar 2025 soll dann die Bundestagswahl stattfinden. Doch was bedeutet das für den öffentlichen Dienst? Welche Folgen hat der Koalitionsbruch auf die TVöD-Tarifverhandlungen, die Besoldungsrunde und für die Zukunft?
Seit Wochen war offensichtlich, dass die Beziehung in der Ampel-Koalition zerrüttet war. Trotzdem kam das Ampel-Aus überraschend. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat FDP-Finanzminister Christian Lindner entlassen. Nun stehen möglicherweise mehrere Monate mit einer Rest-Regierung aus SPD und Grünen an der Spitze. Scholz hat angekündigt, dass er bis Jahresende für wichtige Gesetzvorhaben für parlamentarische Mehrheiten bei CDU und CSU werben möchte. Mitte Dezember will er im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Bei einem Scheitern würden dann mit einem Abstand von 60 Tagen Neuwahlen anstehen. Nun steht der Termin für die Bundestagswahl: 23. Februar 2025.
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Ampel-Aus: Welche Folgen hat der Bruch für den öffentlichen Dienstag?
Nicht wenige sind froh, dass die Bundestagswahl nun vorgezogen wird. Außen- und innenpolitisch wäre mit einer zerstrittenen Ampel-Koalition wertvolle Zeit verstrichen, ohne substanzielle politische Entscheidungen. Das kann sich das Land und seine Verwaltung nicht leisten. Die Wirtschaft steht enorm unter Druck. Die US-Wahl wird vermutlich Folgen für die globale Statik haben. Zudem gilt es die Verwaltung endlich umfassend zu digitalisieren und vor allem Fachkräfte für den Staatsdienst zu gewinnen. Im Bildungsbereich, der Verwaltung, in der Pflege und in den Kitas fehlen zehntausende Beschäftigte.
Tarifgehälter und Besoldungsrunde: Wer verhandelt für den Bund?
Bei diesem Thema spielt die für Ende Januar 2025 angesetzte erste TVöD-Tarifverhandlungen eine ganz zentrale Rolle. Die Gewerkschaften fordern 8 Prozent mehr Gehalt, mindestens 350 Euro – auch um eine Karriere im öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Es verhandeln die kommunalen Arbeitgeber und der Bund, vertreten durch das Bundesinnenministerium. Bis gestern Abend hätte also Nancy Faeser als Innenministerin eine tragende Rolle bei den Verhandlungen gehabt.
Wie die Tarifverhandlungen stattfinden, ist aktuell unklar. Fakt ist, dass der Tarifvertrag zum 31. Dezember 2024 ausläuft, der neue TVöD muss ab dem 1. Januar 2025 gelten. Was die Beschäftigtenzahlen angeht, arbeitet die große Mehrheit der 2,8 Millionen betroffenen Beschäftigten bei den Kommunen. Beim Bund sind nur rund 240.000 Angestellte tätig.
Für die Bundesbeamten und Soldaten der Bundeswehr gilt: Die Besoldungsrunde findet in der Regel nach den Tarifverhandlungen statt. Nach einem Verlauf bis März, würden die Beratung über die Besoldung frühstens im April 2025 beginnen. Der Gesetzgebungsprozess über die Anpassung der Besoldung dauert oft monatelang. Hierfür wäre unter den jetzigen Bedingungen sowieso eine neue Bundesregierung zuständig.
Wie geht es weiter mit dem öffentlichen Dienst?
Verwaltung und Staat müssen in der kommenden Legislaturperiode ein wichtiges politisches Themenfeld sein. Es fehlt an Personal, der bürokratische Aufwand wird auch von den Beschäftigten im öffentliche Dienst beklagt und digitale Lösungen sind selbst für einfache Verwaltungsaufgaben eher die Ausnahme, denn die Regel.
Zudem werden tausende Angestellte und Beamte in Rente gehen. Fähige Fachkräfte werden auf breiter Front gesucht. CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hat bereits deutlich gemacht, dass er, im Falle eines Wahlsieges, im öffentlichen Dienst sparen möchte. Der CDU-Chef kündigte an, „dass wir sofort nach Regierungsübernahme einen Einstellungsstopp für den öffentlichen Dienst verfügen, einen Einstellungsstopp vor allem für die Bundesministerien“.
Merz will im öffentlichen Dienst sparen
Auf Nachfrage relativierte Merz seine Aussage. „Selbstverständlich“ müssten die Stellen, „die gebraucht werden, die notwendig sind, auch nachbesetzt werden“, betonte er. Aber generell sei der öffentliche Sektor in Deutschland zu groß geworden. Ihm ginge es etwa um die Posten von Regierungsbeauftragten, diese sollten auf den Prüfstand, berichtet zdf.de. Als möglicher Bundeskanzler hätte er sowieso nur Einfluss auf die Personalpolitik des Bundes – also Bundesministerien, Bundesämter. Zudem werden auch die künftigen Ministerinnen und Minister über Einstellungen in ihren Häusern ein Wörtchen mitsprechen wollen. Die kommenden Monate werden spannend für die Zukunft des öffentlichen Dienstes. Wir berichten fortlaufend in unserem Newsletter.
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Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0