Berlin Karriere Lehrer News

Quereinstieg Lehramt in Berlin ohne Rechtsgrundlage

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die vom Senat organisierte Ausbildung von Quereinsteigern in den Lehrerberuf keine hinreichende Rechtsgrundlage hat.

Da es seit Jahren zu wenige regulär ausgebildete Lehrer gibt, bestehen im Land Berlin verschiedene Möglichkeiten zum Seiten- oder Quereinstieg in den Lehrerberuf. Verfügen die Bewerber über einen Hochschulabschluss, der sich inhaltlich einem Schulfach zuordnen und bei dem sich ein zweites Fach mit angemessenem Studienumfang feststellen lässt, können sie den Vorbereitungsdienst berufsbegleitend absolvieren: Sie werden als Lehrer bei reduzierter Unterrichtsverpflichtung angestellt und erhalten berufsbegleitend insbesondere eine pädagogische Zusatzausbildung.

Quereinstieg Lehramt in Berlin: Zweites Schulfach im berufsbegleitenden Studium

Lässt sich ein zweites Schulfach nicht in erforderlichem Umfang feststellen, kann das zweite Fach nach dem Lehrkräftebildungsgesetz durch „berufsbegleitende Studien“ erworben werden. Das bedeutet nach der Praxis im Land Berlin, dass diese Bewerber ebenfalls bereits als Lehrer angestellt werden und – bei ebenfalls reduzierter Stundenzahl – zunächst berufsbegleitende Studien in dem ihnen noch fehlenden Fach und erst danach den (berufsbegleitenden) Vorbereitungsdienst absolvieren. Für die Durchführung der berufsbegleitenden Studien hat die Senatsverwaltung eigens das Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule eingerichtet, an dem in den vergangenen Jahren zahlreiche Absolventen ihr Studium berufsbegleitend durchgeführt haben.

Top-News:

Deine Meinung ist gefragt: Umfrage zu KI im öffentlichen Dienst

 Öffentlicher Dienst: Ruhegehälter der Pensionäre steigen, Rentner bekommen ab Juli mehr Geld

Bundesbesoldung: Experte erklärt, warum die Nachzahlungen geringer ausfallen

Öffentlicher Dienst Monatsvorschau Juni 2026: TV-V Gehaltserhöhung, Besoldungsrunde, Reformdebatte und neue Stellen

Besoldung: So planen die Länder Auszahlung – Stand zu Reparationsgesetzen 

Berlin Besoldung: Auszahlung im August möglich – Reparationsgesetz erst 2027

Diese zehn Rentenformulare sollten Beschäftigte im öffentlichen Dienst kennen

Steuerfreies Weihnachtsgeld als Alternative zur Entlastungsprämie: So viele Angestellte im öffentlichen Dienst würden profitieren

Aktivrente im öffentlichen Dienst: Behörden und Kommunen im Realitätscheck

NRW: Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung 2026 liegt vor

Update Entlastungsprämie im Bundesrat gescheitert

 Bundesbesoldung: So sehen die neuen Besoldungstabellen für Bundesbeamte ab 1. Mai 2026 aus

Hohe Krankenkassenbeiträge: So können Angestellte viel Geld sparen

Altersteilzeit als Auslaufmodell – das leise Ende der Sonderregel

Öffentlicher Dienst TVöD SuE: So hoch fällt die Gehaltserhöhung für Erzieher aus

Interview: Verwaltungsexperte erklärt, warum die Beamtenbesoldung vor einer Jahrhundertreform steht

Bayern verschiebt Anpassung der Beamtenbesoldung um ein halbes Jahr

Beamtenbesoldung: Schleswig-Holstein zahlt nach – was Beamte jetzt bekommen

Besoldungsrunde 2026: Der lange Weg zur amtsangemessenen Alimentation

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder: 5,8 Prozent mehr Gehalt in drei Schritten

Stellenbörse für den öffentlichen Dienst: Lukrative Jobs im Staatsdienst

KI-Webinar: Einführung in ChatGPT – JETZT ANMELDEN

Aktuelle Informationen zu Gehalt & Besoldung im öffentlichen Dienst

Für öffentliche Arbeitgeber!

Jetzt günstige Stellenanzeigen schalten – monatlich 650.000 Fachkräfte erreichen 

 

Quereinstieg Lehramt in Berlin: Abschluss in Deutsch und Mathematik als Voraussetzung

In dem jetzt vom Verwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte die Klägerin, die Lehrerin an Grundschulen werden will und bereits seit 2013 an einer Berliner Grundschule unterrichtet, einen Hochschulabschluss als Diplom-Biologin. Diesen Abschluss ordnete die Senatsverwaltung für Bildung dem Grundschulfach Sachkunde/Naturwissenschaften zu. Weil alle Lehrer an Grundschulen einen Abschluss in Deutsch und Mathematik haben müssen, wurde sie zu berufsbegleitenden Studien in diesen beiden Fächern zugelassen. Die Klägerin bestand die zweite Klausur im Fach Mathematik trotz Wiederholung nicht; auch bei einer mündlichen Nachprüfung erbrachte sie nicht die geforderten Leistungen. Daraufhin teilte ihr die Senatsverwaltung durch Bescheid mit, dass sie die berufsbegleitenden Studien endgültig nicht bestanden habe. Gegen diesen Bescheid wandte sich die Klägerin und begehrte, ihr die Fortsetzung der berufsbegleitenden Studien zu ermöglichen.

Verwaltungsgericht: Fehlende rechtliche Grundlage für berufsbegleitendes Studium

Die 5. Kammer hat der Klage teilweise stattgegeben. Sie hat den negativen Prüfungsbescheid aufgehoben, einen Anspruch auf Fortsetzung der berufsbegleitenden Studien jedoch verneint. Da mit den berufsbegleitenden Studien ein weiterer Zugang zum Lehrerberuf eröffnet werde, sei nach dem Grundgesetz insgesamt eine Regelung durch Gesetz oder Rechtsverordnung erforderlich; darin müssten insbesondere der Zugang zum Studium sowie das Prüfungsverfahren und die dabei geforderten Leistungen festgelegt sein. An solchen Regelungen für die berufsbegleitenden Studien fehle es im Land Berlin vollständig. Deshalb gebe es auf der einen Seite keine Rechtsgrundlage für die Feststellung, die Klägerin habe ihre Prüfung im Fach Mathematik nicht bestanden; auf der anderen Seite könne die Klägerin – gleichfalls mangels Rechtsgrundlage – eine Fortsetzung ihres berufsbegleitenden Studiums nicht beanspruchen.

Gegen das Urteil kann die vom Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Urteil der 5. Kammer vom 20. Dezember 2022 (VG 5 K 126/20)

Anzeige Kredite für den öffentlichen Dienst