Grundschullehrer und Lehrerinnen erhalten in Hessen künftig auch die Besoldung A13. Das teilte die Landesregierung mit. Sie will mit der Anhebung dafür sorgen, dass der bestehende Wettbewerbsnachteil im Kampf um Lehrkräfte nicht noch größer wird.
Mit dem Schritt will die Landesregierung den Wettbewerbsnachteil gegenüber angrenzenden Bundesländern angehen. Nachdem im Landeshaushalt schon rund 4000 neue Stellen für Lehrkräfte in diesem und im nächsten Jahr geschaffen worden seien, folge nun die sukzessive Anhebung der Eingangsbesoldung aller Grundschullehrkräfte von A12 auf A13.
Dafür gibt es einen Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2023/2024. „Mit der Anhebung der Besoldung in den Grundschulen werten wir diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler auf. Zum Wohl unserer jüngsten Schülerinnen und Schüler setzt die Landesregierung zugleich ein wichtiges Signal im Wettbewerb mit den anderen Ländern“, sagte der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein.
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Grundschullehrer A13 in Hessen: Anhebung in sechs Schritten
Die Anhebung der Besoldung erfolgt in sechs Schritten bis zum Jahr 2028 – mittels einer Zulage, die sukzessive steigt und erstmalig zum 1. August 2023 bezahlt wird. Im ersten Jahr soll sich die Zulage auf zehn Prozent des Mehrbetrags von A13, 2024 auf 25 Prozent, 2025 auf 40 Prozent, 2026 auf 60 Prozent, 2027 auf 80 Prozent und 2028 dann schließlich auf 100 Prozent belaufen. Nach Abschluss der stufenweisen Erhöhungen wird die Landesregierung für die Anpassung jährlich rund 110 Millionen Euro aufbringen.
Mit der Besoldungsanhebung setzt die Landesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag um, wonach der Anpassung eine möglichst einheitliche Linie unter den Ländern vorausgehen sollte, um Wettbewerbsnachteile und einseitige Abwanderungen von Lehrkräften zu vermeiden. Neben Hessen haben inzwischen drei große Nachbarländer gerade eine Anpassung auf A13 für Grundschullehrkräfte vorgenommen (Nordrhein-Westfalen) oder dies angekündigt (Bayern und Niedersachsen).
Ausweitung der Bezahlung von Lehrkräften in den Sommerferien
Neben der Anhebung der Besoldung wird auch die Weiterbeschäftigung von befristet tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer in den Sommerferien neu geregelt. Künftig besteht die Möglichkeit auf Weiterbeschäftigung in den Sommerferien schon nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von 30 Wochen – und nicht erst nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von 35 Wochen wie bislang. Somit werden deutlich mehr befristet tarifbeschäftigte Lehrkräfte als bisher auch in dieser Zeit weiterbeschäftigt und damit auch weiterbezahlt. Dies teilte die Landesregierung mit.