Ein Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung für Bundesbeamte liegt vor. Die Bundesregierung plant, das Vorhaben noch vor der Sommerpause auf den Weg zu bringen.
+++Update 06. Juli 2018: Kabinett hat Anpassung der Beamtenbesoldung beschlossen+++
Der erste Schritt für eine Anpassung der Besoldung für Bundesbeamte ist gemacht. Der Referentenentwurf zu einem Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020, mit dem die Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten übertragen werden soll, befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung und Verbändebeteiligung. Danach sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge bis zum Jahr 2020 linear und für alle Berechtigten zeitgleich in drei Schritten erhöht werden. Durch die linearen Bezügeerhöhungen zu den der Tarifeinigung entsprechenden Terminen wird sowohl eine systemgerechte Übertragung des finanziellen Volumens der Tarifeinigung als auch deren zeitgleiche Übernahme für die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten gewährleistet, teilte das Bundesinnenministerium (BMI) mit.
Beamtenbesoldung: DGB kritisiert Abzüge zur Versorgungsrücklage
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes begrüßten das Vorhaben, das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 18. April 2018 zeit- und wirkungsgleich auf die Bundesbeamtinnen und -beamten zu übertragen. In seiner Stellungnahme lehnt der DGB die Fortführung des Abzuges für die Versorgungsrücklage ab.
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Besoldung Bund: Kabinett will vor der Sommerpause entscheiden
Eine Befassung des Bundeskabinetts wird nach Abschluss der Ressortabstimmung und Verbändebeteiligung noch vor der Sommerpause (voraussichtlich der 4. Juli 2018) angestrebt. Danach muss der Bundestag über die Pläne entscheiden. Mit dem Kabinettbeschluss zum Gesetzentwurf sollen – wie bereits in der Vergangenheit – zugleich Abschlagszahlungen durch das Bundeskabinett beschlossen werden. Diese können nach abgeschlossener technischer Umsetzung voraussichtlich im Herbst 2018 – parallel zur Zahlbarmachung für Tarifbeschäftigte – erfolgen. Mit einer Verkündung im Bundesgesetzblatt wird zum Ende des Jahres 2018 gerechnet, so das BMI.
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