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Schlichtung im öffentlichen Dienst eingeleitet: Tarifverhandlungen vorerst gescheitert

Schlichtung öffentlicher Dienst 2025

Ein Schlichtungsverfahren soll es im öffentlichen Dienst richten: Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wird nun eine Schlichtung eingeleitet. Dies kündigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) als Verhandlungsführerin des Bundes in Potsdam an. Auch die Gewerkschaft ver.di bestätigte diesen Schritt. Die berufenen Schlichter sind alte Bekannte aus der Politik.

Grundlage für das Schlichtungsverfahren ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Während der Schlichtung gilt eine Friedenspflicht, das heißt, Streiks sind vorerst nicht erlaubt. Die Schlichtung dauert in der Regel etwa zwei Wochen. Eine 24-köpfige Kommission wird einen Einigungsvorschlag erarbeiten, der anschließend von Gewerkschaften und Arbeitgebern angenommen oder abgelehnt werden muss. Die berufenen Schlichter sind alte Bekannte aus der Politik.

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Schlichtung im öffentlichen Dienst: Tarifstreit in der entscheidenden Phase

Voraussichtlich am kommenden Montag beginnt die Schlichtung im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes unter Leitung von Roland Koch und Henning Lühr. Ziel ist eine Einigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern zu Gehaltserhöhungen, Laufzeit und weiteren Kernpunkten. Die Schlichtung folgt festen Regeln und erfolgt vertraulich. Bis zum 1. April soll eine Empfehlung vorliegen. Dann beraten die Tarifparteien erneut über den Schlichtervorschlag. Am ersten April-Wochenende steht dann eine weitere Verhandlungsrunde an. Falls keine Einigung erzielt wird, drohen unbefristete Streiks. Besonders strittig sind die Höhe der Gehaltserhöhungen und zusätzliche freie Tage. Hier eine Prognose zu den zentralen Streitfragen.

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Roland Koch übernimmt Schlüsselrolle in der Schlichtung des öffentlichen Dienstes

Die Schlichtungskommission besteht aus zwölf Vertretern der Arbeitnehmerseite und zwölf Vertretern der Arbeitgeberseite. Die Leitung übernehmen der frühere Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr (SPD) für die Gewerkschaften und der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) für die Arbeitgeber. Besonders Koch kommt eine entscheidende Rolle zu: Sollte es zu einem Patt kommen, hat er die entscheidende Stimme und könnte einen Vorschlag auch gegen den Willen der Arbeitnehmervertreter durchsetzen. Damit liegt das weitere Verfahren maßgeblich in seinen Händen. Er könnte einen Einigungsvorschlag durchdrücken, auch gegen den Willen der Schlichter der Arbeitnehmerseite. Deshalb wollten die Gewerkschaften eine Schlichtung vermeiden.

Öffentlicher Dienst und Schlichtung: ver.di kritisiert Arbeitgeber und fordert soziale Komponenten

Verdi-Chef Frank Werneke bedauerte den Gang in die Schlichtung und warf den Arbeitgebern vor, sich den Kernforderungen der Beschäftigten weitgehend verweigert zu haben. „Bis kurz vor dem Erklären des Scheiterns hat es immer neue Lösungsvorschläge von ver.di gegeben“, erklärte Werneke. „Egal, ob bei einer ausreichenden linearen Erhöhung oder einem Mindestbetrag als soziale Komponente, Altersteilzeit oder einem zeitgemäßen Arbeitszeitkonto – die Arbeitgeber haben sich vielen für die Beschäftigten wichtigen Forderungen weitgehend verweigert“, so der ver.di-Chef. Volker Geyer, Vize-Chef des Beamtenbundes kritisierte die Arbeitgeber scharf: „Bund und Kommunen haben mit viel Verzögerung und destruktiver Energie einen Kompromiss verhindert. Mit dieser Taktik verärgern und demotivieren die Arbeitgebenden ihre Beschäftigten. Außerdem schwächen sie die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt.“

Besonders bei der linearen Gehaltserhöhung, einem Mindestbetrag als soziale Komponente, der Altersteilzeit und einem Arbeitszeitkonto sei es kaum zu Annäherungen gekommen. Die Gewerkschaften hatten acht Prozent mehr Lohn, mindestens jedoch 350 Euro monatlich mehr, sowie drei zusätzliche freie Tage gefordert. Zudem wollten sie bessere Zuschläge für körperlich belastende Tätigkeiten sowie ein Zeitkonto zur Umwandlung von Lohn in freie Tage durchsetzen.

Wie geht es weiter im öffentlichen Dienst? Mögliche Szenarien nach der Schlichtung 

Nach Abschluss der Schlichtung müssen Gewerkschaften und Arbeitgeber erneut über den Kompromissvorschlag verhandeln. Sollte eine Einigung erzielt werden, wäre der Tarifkonflikt beigelegt. Falls jedoch eine Seite den Vorschlag ablehnt, könnte es zur Eskalation kommen. In diesem Fall drohen Streiks im öffentlichen Dienst.

Bereits jetzt sind viele Kommunen finanziell angespannt. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) schätzt die Kosten der Gewerkschaftsforderungen auf rund 15 Milliarden Euro. Einzelne Kommunen haben bereits signalisiert, dass sie sich eine Nullrunde vorstellen könnten – besonders in hochverschuldeten Regionen wie Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Öffentlicher Dienst unter Druck: Fachkräftemangel als zentrales Problem

Die Gewerkschaften begründen ihre Forderungen unter anderem mit der hohen Inflation und dem anhaltenden Fachkräftemangel. Nach ihren Angaben sind derzeit etwa 550.000 Stellen im öffentlichen Dienst unbesetzt. Ein attraktiverer Tarifvertrag sei notwendig, um qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen und langfristig zu halten.

Ob die Schlichtung den Durchbruch bringt oder der Konflikt weiter eskaliert, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Fest steht: Sollte es keine Einigung geben, stehen dem öffentlichen Dienst unruhige Zeiten bevor. dbb-Vize Geyer merkte zudem an, dass die beiden Schlichter in den nächsten Wochen vor einer extrem schwierigen Aufgabe stünden: „Die Vielzahl der aufgetretenen Konflikte zu einen, ist an sich schon eine riesige Herausforderung. Erstmal müsste aber wohl zwischen den divergierenden Interessen und Positionen innerhalb der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geschlichtet werden. Erst danach hätte dann auch eine Schlichtung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebenden eine reale Chance.“

Die Schlichter

Roland Koch: Ehemaliger Ministerpräsident und Konservativer

1999 führte Koch die CDU Hessen zu einem Wahlsieg und wurde am 7. April 1999 als Nachfolger von Hans Eichel zum Ministerpräsidenten gewählt. Während seiner Amtszeit setzte er sich für eine Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts ein und war in die sogenannte „Spendenaffäre“ verwickelt. Bei der Landtagswahl 2003 erreichte die CDU unter seiner Führung die absolute Mehrheit. Nach Verlusten bei der Wahl 2008 führte er eine große Koalition mit der SPD, bevor er 2010 aus der Politik ausschied.

Nach seinem Rückzug aus der Politik wechselte Koch in die Wirtschaft. Von 2011 bis 2014 war er Vorstandsvorsitzender des Baukonzerns Bilfinger. Seit November 2017 ist er Professor of Management Practice in Regulated Environments an der Frankfurt School of Finance & Management und leitet dort das Frankfurt Competence Center for German and Global Regulation (FCCR). Zudem ist er seit 2020 Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung. Darüber hinaus engagiert er sich in verschiedenen Aufsichtsräten und Beiräten, unter anderem bei Vodafone Deutschland.

Koch ist verheiratet und hat zwei Söhne. In seiner Freizeit widmet er sich gerne der Jagd und ist passionierter Jäger. Er ist von den kommunalen Arbeitgebern und dem Bund als Schlichter im öffentlichen Dienst berufen. Sein Wort könnte den Ausschlag für einen Schlichterspruchen geben.

Hans-Henning Lühr: Erfahrener Schlichter und Digitalexperte

Von 2003 bis 2020 Lühr Staatsrat beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen. Er hat sich in Deutschland als Experte für Verwaltungsdigitalisierung und Tarifschlichtung einen Namen gemacht. 2017 erhielt er den Award „eGovernment CIO des Jahres“, 2019 folgte die Auszeichnung „Digital Transformation“. Seit 2020 ist er Honorarprofessor für Verwaltungswissenschaften an der Hochschule Bremen und leitet dort das Institut für digitale Teilhabe.

2021 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Von August bis Dezember 2022 beriet er den Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) bei der digitalen Neuaufstellung des Bürgeramtes.

Im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes im Frühjahr 2023 wurde Lühr als Schlichter von Ver.di und dem Beamtenbund auf Arbeitnehmerseite benannt. Im April 2024 übernahm er die Schlichtung für das Personal in der Luftsicherheit.

Lühr ist Mitglied der SPD, der Gewerkschaft ver.di und des SV Werder Bremen.

Letzte Schlichtung im öffentlichen Dienst brachte Tarifeinigung

Bereits vor zwei Jahren musste es ein Schlichtungsverfahren reichten. Die Schlichtungskommission um die berufenen Schlichter Hans-Henning Lühr und Georg Milbradt hatte eine Empfehlung vorgelegt, denen die Tarifparteien schließlich folgten. Dieser Vorschlag sah vor zwei Jahren im Kern folgende Regelungen vor:

  • 2023: Nullrunde tabellenwirksame Entgeltsteigerung
  • März 2024: +200 € +5,5%, insgesamt mindestens 340 €
  • einkommensteuerfreie Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 3000 Euro
  • Juni 2023: 1240 €
  • Juli 2023 bis Februar 2024: 220 € pro Monat
  • Laufzeit: 24 Monate
  • Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
  • Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
  • Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
  • Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.
  • Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.

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Foto: Midjourney / KI-generiert

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