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Bayern: Verlängerung der Abgabefrist für Grundsteuererklärung

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Eigentümer von Immobilien und Grundstücken in Bayern bekommen drei Monate länger Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Diese gilt nun bis Ende April 2023.

In Bayern verlängert man im Alleingang die Frist für die Abgabe der neuen Grundsteuererklärung bis Ende April. Diese Frist wurde zuvor deutschlandweit bereits bis Ende Januar verlängert. Finanzminister Albert Füracker (CSU) versicherte, dass keine Sanktionen für eine verspätete Abgabe drohen. Bis zum Ende dieser ersten verlängerte Frist fehlen noch immer Millionen von Grundsteuererklärungen. Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten, die fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet.

Grundsteuererklärung: Bayern verlängert Abgabefrist bis April 2023

Bayern hat beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen im Alleingang um weitere drei Monate zu verlängern, bis Ende April. Das Finanzministerium gab bekannt, dass bis einschließlich Montag mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben wurden, was 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen entspricht. Bayern reagiert auf die bis zuletzt schleppende Abgabe der Erklärungen, bei denen noch fast ein Drittel aller Grundstückseigentümer Daten fehlen.

Verlängerung Abgabefrist Grundsteuer: Bisher keine bundesweite Regelung

Die Entscheidung ist überraschend, da bis zuletzt keine weitere bundesweite Verlängerung der Frist geplant war und Finanzminister Füracker kurz vor dem Auslaufen der bisherigen Frist nur betonte, dass es nicht unmittelbar Sanktionen geben würde, wenn jemand seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgibt. „Es hat jetzt niemand zu befürchten, dass da morgen eine Strafe kommt. Auch nicht die nächsten Tage oder Wochen“, hatte Füracker am Dienstagmorgen im Bayerischen Rundfunk gesagt.

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