Die FDP will Englisch als zweite Amtssprache in Deutschland einführen. Doch wer ist zuständig für diese Regelung? Und: Wie sehen das die Bürgerinnen und Bürger?
Wie vieles im Staatsdienst, sind die Regeln zur Amtssprache etwas komplexer als die Meldungen der vergangenen Wochen den Bürgern weiß machen wollen. Die Debatte startete nachdem FDP-Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger und der FDP-Fraktionsgeschäftsführer im Deutschen Bundestag Johannes Vogel Maßnahmen zur besseren Integration von Menschen in den deutschen Arbeitsmarkt veröffentlicht haben.
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FDP fordert Englisch als zweite Amtssprache
So heißt es in einem Post der Ministerin und des FDP-Abgeordneten in den sozialen Netzwerken:
„Schluss mit der jahrzehntelangen Illusion, Deutschland sei kein Einwanderungsland. Arbeits- und Innovationskraft aus dem Ausland sind unverzichtbar, um erfolgreich aus den aktuellen Krisen herauszuwachsen. [.]:
- modernes Einwanderungsrecht mit Punktesystem
- Englisch als zweite Amtssprache
- Digitalisierung und Beschleunigung von Visaverfahren
- bessere Blue Card, Ausweitung auf nicht-akademische Berufe
- einfachere Anerkennung von Abschlüssen
Amtssprache ist Deutsch: Zuständigkeit der Länder
Fakt ist, dass in Deutschland die „einzige normativ genannte Amtssprache in Deutschland auf gesamtstaatlicher Ebene Deutsch ist“. Vor allem die Verwaltung wie etwa die Bundesbehörden in Deutschland kommunizieren in der Regel in der Amtssprache Deutsch. Dabei hat der Bund eigentlich keine direkte Gestaltungsfreiheit, um die Amtssprache zu ergänzen, wie es die FDP nun vorstellt. Auf Wikipedia heißt es zum Thema: „Wichtig ist die Unterscheidung zwischen grundsätzlicher Zuständigkeit der 16 einzelnen Länder, die Amtssprachen innerhalb Deutschlands aufgrund ihrer originären eigenstaatlichen Kulturhoheit zu bestimmen, und der nur auf Bundesaufgaben (in eigenen Angelegenheiten) beschränkten Regelungskompetenz des Bundes, die rein quantitativ überwiegt.“
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Amtssprache ist vor allem Ländersache
Rein rechtlich umfasst der Begriff Amtssprache hingegen ausschließlich die Sprache der Behörden, mit der sie untereinander, mit den Bürgern, mit juristischen Personen etc. kommunizieren. Im Verwaltungsverfahrensgesetz und nach entsprechenden Regelungen in den meisten Landesverwaltungsgesetzen ist Deutsch in Deutschland Amtssprache. Weder das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes noch die Landesverwaltungsgesetze generieren aber eine allgemein verbindliche Amtssprache, sondern lediglich eine im von diesen Gesetzen abgedeckten sachlichen Bereich. So kommt es beim Vorstoß der FDP vor allem auf den Willen der Landesregierungen an. Bisher haben diese sich noch nicht öffentlich zum Vorschlag geäußert.
Vor zehn Jahren: Mehrheit der Bürger begrüßte Englisch als zweite Amtssprache
Die Einführung von Englisch als Verwaltungs- und anschließend als Amtssprache in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wurde diskutiert. Einer repräsentativen YouGov-Umfrage von 2013 zufolge hätten es damals 59 Prozent der Deutschen begrüßt, wenn die englische Sprache in der gesamten Europäischen Union den Status einer Amtssprache erlangt hätte (zusätzlich zu den bisherigen Sprachen); in anderen Ländern Europas lagen die Zustimmungsraten teilweise über 60 Prozent.
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