Das Bundeskabinett hat die Einführung von Langzeitarbeitskonten für Bundespolizei und Zollverwaltung beschlossen. Die neue Arbeitszeitverordnung ermöglicht es Vollzugsbeamten im Schicht- und Einsatzdienst, jährlich bis zu 196 Mehrarbeitsstunden anzusparen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte zur Neuregelung: „Wir haben die Bundespolizei in den letzten drei Jahren mit 3.000 zusätzlichen Stellen für den Polizeivollzugsdienst deutlich ausgebaut.“ Die Reform sei ein weiterer Schritt, die Rahmenbedingungen für Polizisten zu verbessern.
Langzeitarbeitskonten bei der Bundespolizei
Die angesparten Stunden können die Beamten flexibel für längere Erholungsphasen oder zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nutzen. Die Regelung trägt damit den besonderen Belastungen des Schicht- und Einsatzdienstes Rechnung, die durch unregelmäßige Arbeitszeiten entstehen.
Die Neuregelung ist Teil einer größeren Initiative der Bundesregierung zur Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufs. Neben der Personalaufstockung wurden nach Angaben des Innenministeriums auch Investitionen in die Ausstattung der Bundespolizei getätigt.
Langzeitarbeitskonten soll Berufe bei der Bundespolizei attraktiver machen
Die Verordnung zielt besonders darauf ab, den Polizeiberuf für die Zukunft attraktiver zu gestalten und auf die individuellen Bedürfnisse der Beamtinnen und Beamten einzugehen. Das Langzeitkonto soll dabei helfen, die Motivation der Vollzugsbeamten langfristig zu stärken. Spannend ist für Bundespolizisten auch der Ausgang der TVöD-Tarifrunde. In der Regel orientiert sich die Anpassung der Bundesbesoldung am Tarifergebnis.
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