Die Tarifverhandlungen von Bund und Kommunen sind nach drei ergebnislosen Runden gescheitert – nun läuft die Schlichtung im öffentlichen Dienst. Die rund 299.000 Beschäftigten in der Bundesverwaltung, darunter viele Tarifbeschäftigte nach dem TVöD Bund, blicken nun auf den Ausgang der Schlichtung.
Schlichtung im öffentlichen Dienst – Empfehlung für die Bundesverwaltung (TVöD Bund)
Die Schlichtung ist am Montag dem 24. März 2025 gestartet. Nun hat die Schlichtungskommission eine Empfehlung für einen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vorgelegt. Die Schlichter im öffentlichen Dienst 2025 empfehlen für die Beschäftigten der Bundesverwaltung im öffentlichen Dienst des (TVöD Bund) eine Entgelterhöhung in zwei Stufen vor:
- Ab dem 1. April 2025 sollen die Einkommen um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich, steigen.
- Zum 1. Mai 2026 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent.
- Eine Prognose der TVöD-Entgelttabelle Bund 2025 und 2026
- Die Jahressonderzahlung wird erhöht und kann künftig teilweise in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden.
- Zudem ist eine freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden möglich.
- Die Empfehlung hat eine Laufzeit von 27 Monaten und bildet die Grundlage für die Entscheidung der Tarifparteien in der letzten Verhandlungsrunde am 5. April 2025.
- Mehr zur Schlichtungsempfehlung …
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Schlichtung im öffentlichen Dienst 2025: Das bedeutet der Kompromiss für die Bundesverwaltung
Die Schlichtung im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes zwischen Bund, Kommunen und Gewerkschaften ist abgeschlossen – nun liegt eine Einigungsempfehlung vor. Für die rund 299.000 Tarifbeschäftigten in der Bundesverwaltung, die nach dem TVöD Bund vergütet werden, könnten die Ergebnisse einige Veränderungen bei Entgelt, Arbeitszeit und Sonderleistungen bedeuten. Allerdings: Die Tarifparteien müssen dem Vorschlag noch zustimmen, die Entscheidung fällt voraussichtlich am 5. April 2025 in Potsdam.
TVöD Bund: Vorgeschlagene Entgelterhöhung in zwei Stufen
Im Zentrum der Schlichtung steht eine zweistufige Entgelterhöhung:
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Ab 1. April 2025: +3 %, mindestens jedoch 110 Euro monatlich
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Ab 1. Mai 2026: +2,8 %
Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 27 Monate. Die TVöD Bund Entgelttabelle 2025/2026, basierend auf dieser Empfehlung, zeigt bereits jetzt, wie sich die Gehälter verschiedener Entgeltgruppen und Stufen verändern könnten – von Verwaltungsfachangestellten über Sachbearbeiterinnen bis hin zu IT-Fachkräften und Referenten in Bundesbehörden.
Beispielhafte Monatsentgelte laut Prognose:
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E 9b, Stufe 4: ca. 4.562 €
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E 11, Stufe 5: ca. 5.849 €
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E 13, Stufe 6: ca. 6.835 €
Die tatsächlichen Beträge richten sich nach Eingruppierung, Stufenzuordnung und Tätigkeit gemäß TVöD und Entgeltordnung.
Weitere Inhalte der Schlichtung für Bundesbeschäftigte
Neben der Entgelterhöhung enthält die Schlichtungsempfehlung weitere Punkte, die auch die Bundesverwaltung betreffen:
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Erhöhung der Jahressonderzahlung ab 2026
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Möglichkeit, bis zu drei freie Tage durch Umwandlung eines Teils der Sonderzahlung zu erhalten
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Zusätzlicher Urlaubstag ab 2027
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Freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden in individueller Vereinbarung
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Anpassung der Schichtzulagen ab 1. Juli 2025:
– Schichtarbeit: 100 € monatlich
– Wechselschichtarbeit: 200 € monatlich
Diese Regelungen sollen sowohl mehr Flexibilität als auch Entlastung schaffen – in einer Bundesverwaltung, die unter wachsendem Fachkräftemangel, steigenden Aufgaben und einem hohen Altersdurchschnitt steht.
Noch keine Einigung – Entscheidung am 5. April 2025
Wichtig: Die Schlichtungsempfehlung ist nicht verbindlich. Sowohl die Gewerkschaften (ver.di, dbb beamtenbund) als auch die Arbeitgeberseite (Bundesinnenministerium) müssen dem Vorschlag zustimmen. Sollte keine Einigung erzielt werden, könnten erneut Streiks auch in Bereichen der Bundesverwaltung folgen – etwa in Bundesministerien, Bundesämtern, Jobcentern oder bei nachgeordneten Behörden.
TVöD Bund: Was steht für Bundesbeschäftigte bei der Schlichtung im öffentlichen Dienst auf dem Spiel?
Tarifbeschäftigte in der Bundesverwaltung werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD Bund) bezahlt. Dieser regelt die Eingruppierung, Vergütung und Arbeitsbedingungen. In der aktuellen Tarifrunde geht es unter anderem um:
- Gehaltssteigerungen: Die Gewerkschaften fordern u. a. eine Anhebung um 8 %, mindestens aber 350 Euro monatlich.
- Arbeitszeitmodelle: Themen wie Altersteilzeit, Zeitkonten und Entlastungstage stehen ebenfalls auf der Agenda.
- Laufzeit des Tarifvertrags: Die Arbeitgeberseite strebt eine längere Laufzeit an, was in den Augen der Gewerkschaften die Erhöhungen abwertet.
Für viele Bundesbeschäftigte, etwa Verwaltungsfachangestellte, IT-Fachkräfte oder Sachbearbeiter*innen, hängen spürbare Verbesserungen der Arbeitsbedingungen direkt vom Ausgang der Schlichtung ab.
Kluft zwischen Forderung und Angebot – Kritik am Arbeitgebervorschlag
In der dritten Verhandlungsrunde lagen die Positionen der Tarifparteien noch weit auseinander. Die Gewerkschaften wollen vor allem die unteren und mittleren Entgeltgruppen spürbar entlasten. Die Arbeitgeberseite hingegen legte ein Angebot von lediglich 5,5 Prozent über 36 Monate vor. Rechnet man dies auf das Jahr herunter, entspricht das einer durchschnittlichen Steigerung von weniger als 2 Prozent jährlich – ein Wert, der weder die gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgleicht noch dem Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst Rechnung trägt. Zudem waren zentrale Forderungen wie Altersteilzeitmodelle, ein Zeitkonto zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie zusätzliche freie Tage nicht Bestandteil des Angebots. Die Gewerkschaften kritisieren zu Recht, dass das Angebot der Arbeitgeber weit hinter den Realitäten im öffentlichen Dienst zurückbleibt – insbesondere angesichts der angespannten Personalsituation und der zunehmenden Belastung der Beschäftigten in der Bundesverwaltung.
Strukturen und Bedeutung der Bundesverwaltung
Die Bundesverwaltung ist mit rund 299.000 Beschäftigten das organisatorische Rückgrat des Bundes. Rund ein Drittel sind Beamtinnen und Beamte, zwei Drittel sind Tarifbeschäftigte und werden nach TVöD Bund bezahlt. Große Bereiche wie die Bundespolizei, der Zoll, das Bundeskriminalamt, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, das Verwaltungspersonal in Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundesämtern sowie nichtmilitärisches Personal der Bundeswehr zählen zur Bundesverwaltung. Insbesondere Tarifbeschäftigte in allgemeinen Verwaltungsaufgaben, IT, Technik und Infrastruktur profitieren direkt von tariflichen Einigungen.
Fachkräftemangel verschärft die Lage auch auf Bundesebene
Die Bundesverwaltung steht unter dem Druck des Fachkräftemangels. Trotz eines Personalrekords fehlen laut Prognosen langfristig über eine Million Fachkräfte im öffentlichen Dienst. In der Bundesverwaltung sind derzeit tausende Stellen unbesetzt – von der Verwaltungssachbearbeitung bis zu Spezialisten für Digitalisierung und Sicherheit. Ein attraktives Tarifergebnis im TVöD Bund ist daher auch ein Signal für die Wettbewerbsfähigkeit des Bundes als Arbeitgeber im Ringen um qualifiziertes Personal.
Beamtenbesoldung Bund: Was passiert nach der Schlichtung?
Nach der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission liegt es an den Tarifparteien, den Vorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Wird der Vorschlag abgelehnt, drohen unbefristete Streiks im öffentlichen Dienst. Sollte die Empfehlung angenommen werden, kann ein neuer TVöD geschlossen werden. Zudem kann danach auch die Besoldung für die Bundesbeamten und Soldaten der Bundeswehr angegangen werden. Dies erfolgt durch ein Gesetz, dass in der Regel vom Bundesinnenministerium erarbeitet wird, vom dann neuen Kabinett beschlossen werden und schließlich vom Bundestag beschlossen werden muss. Der gesamte Prozess erstreckt sich über mehrere Monate.
Schlichtung öffentlicher Dienst entscheidet über die Zukunft im TVöD Bund
Die Schlichtung im öffentlichen Dienst 2025 ist nun entscheidend für alle Angestellte und Beamten in der Bundesverwaltung. Neben der Frage nach mehr Geld geht es auch um bessere Arbeitsbedingungen, moderne Arbeitszeitmodelle und die Zukunftsfähigkeit des Bundes als Arbeitgeber. In den kommenden Tagen wird sich zeigen, ob die Schlichtungsempfehlung von den Tarifparteien angenommen wird.
Foto: Midjourney / KI-generiert
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