Die Schlichtung im öffentlichen Dienst startet – Erzieherinnen und Erzieher in kommunalen Kitas hoffen auf mehr Geld. Die Fakten.
Schlichtung im öffentlichen Dienst: Mehr Geld für Erzieherinnen und Erzieher?
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sind ins Stocken geraten – auch für die rund 330.000 Erzieherinnen und Erzieher bei Kommunen und im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE). Nun startet das Schlichtungsverfahren, das neue Bewegung in den festgefahrenen Konflikt bringen soll. Welche Themen dabei besonders für die Berufsgruppe der Erzieherinnen und Erzieher relevant sind, zeigt ein Überblick.
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Schlichtung im im öffentlichen Dienst und die Bedeutung für Erzieherinnen und Erzieher
Nach drei ergebnislosen Verhandlungsrunden haben Gewerkschaften und Arbeitgeber am 18. März offiziell die Schlichtung angerufen. Das Verfahren folgt klaren Regeln, ist vertraulich und endet mit einer Empfehlung, die beiden Seiten als Grundlage für eine Einigung dienen soll.
Zeitplan der Schlichtung im öffentlichen Dienst – Für Erzieherinnen und Erzieher (TVöD SuE)
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Start der Schlichtung:
Voraussichtlich Montag, 24. März 2025 -
Dauer der Schlichtung:
7 Tage
(geregelt in der Schlichtungsvereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften von 2011) -
Ziel der Schlichtung:
Einigungsempfehlung zu Gehalt, Laufzeit und Arbeitsbedingungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) -
Ende der Schlichtung / Vorlage der Einigungsempfehlung:
Voraussichtlich Dienstag, 1. April 2025 -
Weitere Tarifverhandlungsrunde:
Samstag, 5. April 2025 in Potsdam
(Gewerkschaften und Arbeitgeber beraten dort über Annahme oder Ablehnung des Schlichterspruchs) -
Beteiligte Schlichter:
Roland Koch (CDU) und Hans-Henning Lühr (SPD) -
Betroffene Berufsgruppe:
Erzieherinnen und Erzieher in kommunalen Kindertageseinrichtungen, Horten, Jugendhilfeeinrichtungen und anderen pädagogischen Bereichen im TVöD SuE
Kernforderungen der Gewerkschaften: Erzieherinnen und Erzieher im öffentlichen Dienst
Die Gewerkschaften fordern acht Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 350 Euro im Monat. Für viele Erzieherinnen und Erzieher, die in mittleren und unteren Entgeltgruppen des TVöD SuE eingruppiert sind, würde der Mindestbetrag deutlich über acht Prozent hinausgehen – eine spürbare Verbesserung also. Die Arbeitgeber bieten bislang 5,5 Prozent an, allerdings bei einer langen Laufzeit.
Laufzeit und Staffelung – entscheidend für Kita-Beschäftigte
Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags ist ein zentraler Knackpunkt: Die Gewerkschaften wollen eine kurze Laufzeit von zwölf Monaten, die Arbeitgeber hingegen planen mit bis zu 36 Monaten. Für Erzieherinnen und Erzieher bedeutet das: Eine lange Laufzeit mit geringem Anstieg würde kaum den Inflationsverlust ausgleichen.
Hinzu kommt: In der Vergangenheit wurden Entgeltsteigerungen häufig gestaffelt – etwa in zwei Stufen. In der aktuellen Verhandlung könnte es aber erneut zu einer zeitverzögerten Umsetzung kommen, was gerade für Fachkräfte in sozialen Berufen wie Kitas problematisch wäre.
Entlastung und Anerkennung – auch durch freie Tage
Ein weiterer Streitpunkt: zusätzliche freie Tage zur Entlastung. Die Gewerkschaften fordern drei zusätzliche freie Tage für alle und einen weiteren Tag für Gewerkschaftsmitglieder. Gerade Erzieherinnen und Erzieher, die häufig unter hoher psychischer und physischer Belastung arbeiten, könnten davon profitieren. Die Arbeitgeber sehen das hingegen kritisch – aus Sorge vor Personalengpässen und Leistungseinschränkungen.
Wie geht es weiter?
Bis spätestens 1. April soll der Schlichterspruch vorliegen. Ob er die Tarifparteien einander näherbringt, bleibt offen. Klar ist: Für Erzieherinnen und Erzieher steht viel auf dem Spiel – von der Gehaltsentwicklung über die Arbeitsbedingungen bis hin zur gesellschaftlichen Anerkennung ihrer Arbeit.
Öffentlicher Dienst Schlichtung: Gibt es mehr Gehalt für Erzieher?
Der Fachkräftemangel in den Kitas verschärft sich zusehends. Laut einer aktuellen Analyse des Statistischen Bundesamtes könnten bis 2049 deutschlandweit bis zu 690.000 Fachkräfte in Sozial- und Erziehungsberufen fehlen. Um gegenzusteuern, wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen – die Gehaltsfrage bleibt ein zentraler Punkt, um den Beruf attraktiver zu gestalten.
Für Erzieherinnen und Erzieher in kommunalen Einrichtungen sollte 2025 eigentlich der große Durchbruch bei den Gehältern kommen. Ende Januar starteten die Tarifverhandlungen für den TVöD SuE (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Sozial- und Erziehungsdienst). Zuletzt erhielten Beschäftigte zum 1. März 2024 eine Gehaltserhöhung. Diesmal stehen bis zu acht Prozent mehr Lohn im Raum.
Verhandlungsmarathon ohne Ergebnis – Schlichtung als letzte Hoffnung
Der Verhandlungsfahrplan für die TVöD-Tarifverhandlungen sah folgendermaßen aus:
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- Januar 2025: Auftaktveranstaltung und erste Verhandlungsrunde
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- und 18. Februar 2025: zweite Verhandlungsrunde
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- bis 16. März 2025: dritte und letzte Verhandlungsrunde
Doch trotz intensiver Gespräche fand man keinen gemeinsamen Nenner. In der Nacht vom 17. auf den 18. März wurde schließlich die Schlichtung angerufen. „Wir haben uns bis an die Schmerzgrenze bewegt. Die Arbeitgeber haben unsere Einigungsvorschläge abgelehnt“, erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke nach dem Scheitern der Gespräche. Dies trotz umfangreicher Streiks, die ab Mitte Februar den Druck erhöhen sollten. Die Arbeitgeberseite verteidigt ihre Position: „Wir haben den Gewerkschaften sehr weitreichende Angebote gemacht und sind bis an die Grenze dessen gegangen, was wir für die öffentlichen Haushalte verantworten können“, betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Vor allem die kommunalen Arbeitgeber (VKA) hatten auf die angespannte Kassenlage verwiesen. Die Gewerkschaften seien nicht zu weiteren Kompromissen bereit gewesen.
Diese Forderungen stehen für Erzieherinnen und Erzieher im Raum
Bereits im Oktober 2024 hatten ver.di, GEW, IG BAU, GdP und der dbb Beamtenbund ihre Kernforderungen präsentiert:
Finanzielle Verbesserungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE)
- Gehaltserhöhung um acht Prozent, mindestens aber 350 Euro monatlich
- Bessere Vergütung für besonders belastende Tätigkeiten
- Anhebung der Ausbildungsvergütung um 200 Euro pro Monat
Zeitliche Entlastung und bessere Arbeitsbedingungen
- Drei zusätzliche freie Tage für alle Beschäftigten
- Ein weiterer freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder
- Flexibles „Meine-Zeit-Konto“ für individuellen Überstundenausgleich
Mehrfach hat ver.di gezielt zu Warnstreiks in kommunalen Kindertagesstätten aufgerufen. Es müssealles getan werden, um den öffentlichen Dienst wieder attraktiver zu machen. Dazu gehören neben besserer Bezahlung vor allem mehr Zeitsouveränität und Entlastung im Arbeitsalltag, betonte ver.di. Erzieherinnen gelten als besonders belastet. Die Arbeit mit Kindern ist für viele erfüllend, allerdings sind Lärm und Stress langfristig nicht ohne Folgen. Zudem gibt es einen großen Personalmangel im gesamten Kita-Bereich. Die Forderungen der Gewerkschaften zielten darauf ab Erzieherinnen und Erzieher, die besonders belastet sind, durch höhere Zulagen besser zu stellen. Diese Komponente wird nun ein Thema im Schlichtungsverfahren sein.
Welche Beschäftigten profitieren vom TVöD SuE?
Die Tarifverhandlungen betreffen insgesamt rund 2,5 Millionen Beschäftigte bei Bund und Kommunen – darunter zahlreiche Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst:
- Erzieherinnen und Erzieher in kommunalen Kindertagesstätten
- Sozialpädagogen in öffentlichen Einrichtungen
- Auszubildende in diesen Berufsfeldern
Der TVöD SuE gilt für all jene, die in öffentlichen Einrichtungen von Bund oder Kommunen arbeiten. Auszubildende fallen unter den TVAöD.
Schlichtungsverfahren: So geht es jetzt weiter für Erzieher
Die Arbeitgeberseite verwies auf leere Kassen. Auch die zweite Runde Mitte Februar brachte keinen Durchbruch – trotz zunehmender Streikaktionen in Kitas und sozialen Einrichtungen. Der große Druck vor der entscheidenden dritten Runde führte dennoch nicht zur erhofften Einigung. Nun liegt die Hoffnung auf dem Schlichtungsverfahren: Eine paritätisch besetzte Kommission – bestehend aus zwei unparteiischen Vorsitzenden sowie je zwölf Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften – soll eine Kompromisslösung erarbeiten. Der Verhandlungsort bleibt geheim. Medien melden, dass das Verfahren in den kommenden zwei bis drei Wochen laufen soll.
Wichtig für Eltern und Betroffene: Während der Schlichtungsphase gilt die Friedenspflicht – Streiks sind in dieser Zeit ausgesetzt.
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