Die Schlichtung im öffentlichen Dienst betrifft vor allem Verwaltungsangestellte in den Kommunen. Sie werden nach dem TVöD VKA bezahlt. Nun liegt eine Schlichtungsempfehlung vor? Was bringt sie?
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Schlichtung im öffentlichen Dienst: Was die Empfehlung für Beschäftigte in Kommunen und Landkreisen bedeutet
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind in der dritten Runde gescheitert – es folgte die Schlichtung. Nun liegt eine Einigungsempfehlung vor, die für die rund 2,5 Millionen Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere im Bereich der kommunalen Verwaltungen, Landratsämter, Stadtwerke, Kitas und Bauhöfe, spürbare Veränderungen bringen soll. Grundlage für die Anwendung ist der TVöD VKA (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Bereich der Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände).
Entgelterhöhungen in zwei Stufen – TVöD VKA Entgelttabelle 2025/2026
Die Schlichter schlagen eine zweistufige Entgelterhöhung vor:
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Zum 1. April 2025: +3 %, mindestens jedoch 110 Euro monatlich
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Zum 1. Mai 2026: +2,8 %
Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 27 Monate. Die angepasste TVöD VKA Entgelttabelle 2025/2026 zeigt, wie sich die Einkommen in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 15 entwickeln könnten – je nach Tätigkeitsmerkmal und Erfahrungsstufe.
Beispielhafte Werte aus der Prognose:
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EG 9b, Stufe 4: ca. 4.562 €
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EG 12, Stufe 5: ca. 6.406 €
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EG 5, Stufe 1: ca. 3.038 €
Diese Veränderungen betreffen Beschäftigte in Bürgerämtern, Bauhöfen, Schulen, Jugendämtern, Sozialverwaltungen, kommunalen IT-Services, Stadtwerken, Müllabfuhr, Rettungsdiensten und weiteren Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge.

Alle warten nach der Schlichtungsempfehlung im öffentlichen Dienst auf den Tarifabschluss / Foto: Midjourney KI-generiert
Weitere Bestandteile der Schlichtungsempfehlung im öffentlichen Dienst
Neben den Entgelterhöhungen enthält die Empfehlung zusätzliche Regelungen, die sich direkt auf den Arbeitsalltag in Kommunen und Landkreisen auswirken könnten:
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Erhöhung der Jahressonderzahlung ab 2026
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Möglichkeit zur Umwandlung eines Teils der Sonderzahlung in bis zu drei freie Tage (ausgenommen: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen)
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Zusätzlicher Urlaubstag ab 2027
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Freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden bei individueller Vereinbarung
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Erhöhung der Schichtzulagen ab 1. Juli 2025:
– Schichtarbeit: 100 € monatlich
– Wechselschichtarbeit: 200 € monatlich
Diese Regelungen sollen Beschäftigten mehr Flexibilität und Wahlmöglichkeiten zwischen Zeit und Geld bieten – ein Aspekt, der gerade in kommunalen Verwaltungen mit begrenzten Personalressourcen relevant ist.
Noch kein Tarifabschluss – Entscheidung folgt am 5. April 2025
Die Schlichtungsempfehlung ist nicht bindend. Ob sie in Kraft tritt, entscheiden die Tarifparteien – also die Gewerkschaften (ver.di, dbb und Co.) der Bund und die kommunalen Arbeitgeber (VKA) – bei der finalen Verhandlungsrunde am 5. April 2025 in Potsdam. Erst mit einer Zustimmung wird die Einigung verbindlich umgesetzt. Kommt es zu keiner Einigung, könnten Streiks im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge folgen – mit spürbaren Auswirkungen auf Verwaltungsdienstleistungen, Abfallentsorgung, Kitas, Bürgerbüros und mehr.
TVöD VKA: Warum die Schlichtung im öffentlichen Dienst für Verwaltungsangestellte so wichtig ist
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sind gescheitert – nun startet die Schlichtung. Auch für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen steht damit eine entscheidende Phase bevor. Besonders betroffen: die vielen Angestellten in den allgemeinen Verwaltungen der Städte und Gemeinden – in Bürgerämtern, Bauverwaltungen, Kfz-Zulassungsstellen, Sozialämtern und weiteren kommunalen Behörden.
Da die betroffenen Kommunen Mitglied in der Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind, gilt für deren Beschäftigte der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA). Nach drei ergebnislosen Verhandlungsrunden wurde am 18. März offiziell die Schlichtung eingeleitet. Sie erfolgt vertraulich nach festen Regeln. Bis spätestens 1. April soll eine Einigungsempfehlung vorliegen. Lehnt eine Seite ab, sind unbefristete Streiks nicht ausgeschlossen – mit möglichen Auswirkungen auf die kommunale Daseinsvorsorge.
️ Zeitplan der Schlichtung im öffentlichen Dienst – Für Verwaltungsangestellte bei Kommunen (TVöD VKA)
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Start der Schlichtung:
Voraussichtlich Montag, 24. März 2025 -
Dauer der Schlichtung:
7 Tage
(laut Schlichtungsvereinbarung von 2011 zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften) -
Ziel der Schlichtung:
Erarbeitung einer Einigungsempfehlung zu Gehalt, Laufzeit und Arbeitsbedingungen im TVöD – auch für kommunale Verwaltungsangestellte -
Ende der Schlichtung / Vorlage der Einigungsempfehlung:
Voraussichtlich Dienstag, 1. April 2025 -
Weitere Tarifverhandlungsrunde:
Samstag, 5. April 2025 in Potsdam
(Gewerkschaften und Arbeitgeber beraten dort über Annahme oder Ablehnung des Schlichterspruchs) -
Beteiligte Schlichter:
Roland Koch (CDU) und Hans-Henning Lühr (SPD) -
Betroffene Berufsgruppen:
Verwaltungsangestellte in Bürgerämtern, Bauverwaltungen, Sozialbehörden und weiteren kommunalen Dienststellen im Geltungsbereich des TVöD VKA
Gehalt und Aufwertung: Was Verwaltungsangestellte und Co. erwarten können
Die Gewerkschaften fordern acht Prozent mehr Gehalt, mindestens 350 Euro monatlich. Gerade Beschäftigte in mittleren und unteren Entgeltgruppen, wie sie in Bürgerbüros, Bauämtern oder Sozialdiensten häufig vertreten sind, würden vom Mindestbetrag besonders profitieren. Die Arbeitgeber bieten bisher 5,5 Prozent – allerdings mit einer langen Laufzeit, was die Wirkung deutlich abschwächen würde.
Laufzeit des Tarifvertrags TVöD VKA: Schnell wirksam oder langfristig gestreckt?
Ein zentraler Streitpunkt ist die Laufzeit des neuen TVöD-VKA-Vertrags: Die Gewerkschaften fordern eine kurze Laufzeit von zwölf Monaten, um flexibel auf Preis- und Inflationsentwicklungen reagieren zu können. Die Arbeitgeberseite setzt dagegen auf eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Das würde eine niedrige jährliche Steigerung bedeuten – bei gleichzeitig wachsendem Druck in den Behörden.
Hinzu kommt: Die erste Erhöhung könnte zeitlich verzögert wirksam werden, was für viele Verwaltungsangestellte mit ohnehin hoher Arbeitsbelastung ein zusätzliches Problem darstellen würde.
Mehr Entlastung für die Verwaltung gefordert
Neben der Bezahlung geht es auch um Entlastung. Die Gewerkschaften fordern drei zusätzliche freie Tage für alle sowie einen weiteren für Gewerkschaftsmitglieder. Gerade in den oft überlasteten Bürgerämtern und Verwaltungsstellen wäre das eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen. In vielen Amtsstuben fehlt der Nachwuchs. Die Babyboomer gehen in Rente und nicht jede Stelle kann zeitnah ersetzt werden, wie unsere Umfrage zeigt. Die kommunalen Arbeitgeber lehnen dies bislang ab – mit dem Hinweis auf den bestehenden Personalmangel in den Verwaltungen.
Ein möglicher Kompromiss: Wahlmodelle zwischen Freizeit oder Zusatzvergütung – wie sie aus anderen Branchen bekannt sind – könnten auch im Anwendungsbereich des TVöD VKA eine zukunftsfähige Lösung sein.
Schlichtung öffentlicher Dienst: Wie geht es weiter – und was bedeutet das für die Verwaltung?
Die Schlichtungskommission unter der Leitung von Roland Koch und Henning Lühr hat bis Anfang April Zeit, einen Vorschlag zu erarbeiten. Danach entscheiden Gewerkschaften und Arbeitgeber, ob sie diesen annehmen.
Klar ist: Für Verwaltungsangestellte in Kommunen und Städten – ob im Bürgerbüro, im Bauamt oder im Ordnungsamt – geht es nicht nur um die Höhe des Gehalts, sondern auch um die Anerkennung ihrer Arbeit und um konkrete Entlastungen im Alltag. Das Ergebnis der Schlichtung im TVöD VKA wird also maßgeblich die Zukunft der kommunalen Verwaltung beeinflussen.
Foto: Midjourney / KI-generiert
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