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Öffentlicher Dienst im Dezember: Diese Gesetze und Regelungen gelten ab sofort

Öffentlicher Dienst Dezember 2025
Beschäftigte im öffentlichen Dienst warten im Dezember auf den Beginn der Tarifrunde / Copyright: Midjourney

Der öffentliche Dienst blickt im Dezember auf den Auftakt der Tarifverhandlungen der Länder. Wie weit liegen die Sozialpartner auseinander? Zudem warten die Bundesbeamten auf den Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung. Und in Berlin müssen Beamte bis Jahresende aktiv werden, um ihr Recht zu sichern.

Die Angestellten und Beamten der Länder blicken Anfang Dezember auf die Tarifrunde. In einer ersten Sondierungssitzung am 3. Dezember werden Gewerkschaften und Arbeitgeber ihre Positionen ausloten.

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Öffentlicher Dienst im Dezember 2025: Tarifrunde und Besoldung

Die Gewerkschaften um ver.di und den Beamtenbund fordern für die Beschäftigten der Länder sieben Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 300 Euro monatlich. Für Auszubildende und Studierende im Praxisverbund sollen die Vergütungen um 200 Euro steigen und eine unbefristete Übernahme nach Abschluss garantiert werden. Zusätzlich verlangt die Gewerkschaft eine Anhebung aller Zeitzuschläge um 20 Prozentpunkte. Die angestrebte Laufzeit des Tarifvertrags beträgt zwölf Monate.

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Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder kritisiert die von ver.di und dbb erhobene Forderung nach sieben Prozent mehr Lohn beziehungsweise mindestens 300 Euro monatlich. TdL-Vorsitzender Andreas Dressel hält das Volumen angesichts einer Inflationsrate von zwei Prozent für überzogen und warnt vor unrealistischen Erwartungen. Die Umsetzung würde die Länder stark belasten und Mehrkosten in Milliardenhöhe verursachen. Die TVL-Tarifrunde startet am 3. Dezember 2025 und wird Anfang 2026 fortgesetzt.

Berliner Besoldung: Beamte sollten Widerspruch bis Ende Dezember einlegen

Beschäftigte des Landes Berlin, die verbeamtet sind, sollten ihre Ansprüche aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aktiv sichern. Das rät die GEW Berlin. Die Verfassungsrichterinnen und Richter hatten klargestellt, dass mögliche Nachzahlungen nur für diejenigen gelten, die in den betroffenen Jahren einen wirksamen Widerspruch eingelegt haben. Um Ansprüche für das Jahr 2025 zu wahren, muss der Widerspruch spätestens bis zum 31. Dezember 2025 bei der zuständigen Personalstelle oder beim Landesverwaltungsamt eingegangen sein.

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail ist nicht ausreichend, warnt die Gewerkschaft. Das Schreiben kann per Post eingereicht oder zur Niederschrift vor Ort abgegeben werden. Wichtig ist ein nachweisbarer Zugang, zum Beispiel durch Einschreiben oder die Bitte um schriftliche Eingangsbestätigung. Auch Beschäftigte, die in früheren Jahren bereits widersprochen haben, sollten erneut tätig werden, da nur so die Ansprüche für das laufende Jahr gesichert werden.

Die GEW rät, eine Kopie des eingereichten Widerspruchs aufzubewahren und zusätzlich der Rechtsschutzstelle der Gewerkschaft per Post zu übermitteln. Diese sammelt die Unterlagen, um den Umfang der potenziellen Verfahren einschätzen zu können.

Besoldung: Berliner Senat will Reparaturgesetz vorlegen

Berlins Finanzsenator Stefan Evers will „keine endlose Hängepartie“, bei der Umsetzung des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung. So soll möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein Fraktionsgesetzentwurf für ein Reparaturgesetz beschlossen werden.

Öffentlicher Dienst im Dezember: Warten auf die Anpassung der Bundesbesoldung

Die Bundesbeamten, Richter und Soldaten warten weiterhin auf die seit fünf Jahren ausstehende Anpassung der Besoldung, die das Bundesverfassungsgericht 2020 festgelegt hat. Doch die Bundesregierung kommt mit dem Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation für Bundesbeamtinnen und -beamte nicht voran. Der für November angekündigte Kabinettsentwurf liegt weiter nicht vor, weil das CSU-geführte Bundesinnenministerium und das SPD-geführte Bundesfinanzministerium sich in der Ressortabstimmung nicht auf die Ausgestaltung des Familienzuschlags für kinderreiche Beamte einigen können. Ein hoher Zuschlag würde das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen gefährden, ein niedriger Zuschlag das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestniveau unterschreiten.

Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht neue Maßstäbe für die Prüfung der Amtsangemessenheit gesetzt und die Untergrenze der Besoldung deutlich angehoben. Dadurch wächst der Druck auf die Bundesregierung, die geplante Besoldungsreform anzupassen. Auch die Anpassung nach der TVöD-Tarifeinigung steht aus. Ob die Anpassungsgesetze im Dezember veröffentlicht werden, ist mehr als unklar. Immerhin hat die Auszahlung einer Abschlagsrate im November begonnen und ist laut Innenministerium auch gelaufen. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter.

Öffentlicher Dienst: Diese Gesetze und Regelungen treten im Dezember 2025 in Kraft

Fernsteuerung von Fahrzeugen beginnt

Ab 1. Dezember 2025 gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für ferngesteuerte Autos im öffentlichen Straßenverkehr. In einer auf fünf Jahre angelegten Testphase dürfen Fahrzeuge aus Leitstellen bewegt werden. Das soll Carsharing-Flotten effizienter machen und den Einsatz fahrerloser Taxis ermöglichen. Die Technik ergänzt bestehende Automatisierungssysteme und schafft neue Optionen für den urbanen Verkehr.

Fahrzeugschein per App verfügbar

Die i-kfz-App bietet ab Dezember die Möglichkeit, den Fahrzeugschein digital auf dem Smartphone mitzuführen. Nutzer können das Dokument jederzeit abrufen und bei Bedarf mit anderen teilen, etwa bei geliehenen Fahrzeugen. Die App erinnert außerdem an Fristen wie zur Hauptuntersuchungen. Der digitale Fahrzeugschein soll Behördengänge reduzieren und die Fahrzeugverwaltung vereinfachen.

Neuer Zuschlag bei Erwerbsminderungsrenten

Für bestimmte Erwerbsminderungsrenten gilt ab Dezember ein verändertes Berechnungsverfahren. Der seit 2024 eingeführte Zuschlag wird neu ermittelt und künftig direkt mit der monatlichen Rente ausgezahlt. Die bisherige gesonderte Überweisung zur Monatsmitte entfällt. Die Änderung schafft ein einheitliches Zahlverfahren und soll die Transparenz für Betroffene erhöhen.

Bar-Auszahlung von Renten endet

Mit dem Wechsel zur Deutschen Bank entfällt ab Dezember 2025 die Möglichkeit, Renten bar auszahlen zu lassen. Die Rentenversicherung weist Betroffene darauf hin, dass für die weitere Auszahlung ein Giro- oder Basiskonto notwendig ist. Die Umstellung betrifft vor allem Menschen, die bislang ohne Konto auskamen und nun eine Kontoverbindung einrichten müssen.

Förderung für Effizienzhaus 55-Plus startet

Am 16. Dezember beginnt die neue, zeitlich befristete Förderung für Wohngebäude im Standard Effizienzhaus 55-Plus. Für Projekte mit vollständig erneuerbarer Wärmeversorgung stellt die KfW bis zu 100.000 Euro zinsvergünstigte Kredite pro Wohneinheit bereit. Voraussetzung ist eine Wärmeerzeugung ohne fossile Brennstoffe. Förderfähig sind unter anderem Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasseanlagen.

CO₂-Speicherung künftig möglich

Eine Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes schafft im Dezember die Grundlage für CO₂-Abscheidung und -Speicherung im größeren Umfang. Die gesetzlichen Vorgaben erlauben es, unvermeidbare Emissionen technisch abzuscheiden, zu transportieren und dauerhaft in tiefen Gesteinsschichten einzulagern. Damit entsteht erstmals ein rechtlicher Rahmen für industrielle CCS-Projekte in Deutschland.

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