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Öffentlicher Dienst März 2026: ver.di-Mitgliederbefragung zu TV-L, Besoldung und Hessen-Tarifrunde

Öffentlicher Dienst März 2026
Spannender Monat März im öffentlichen Dienst. Copyright: picture alliance/dpa | Daniel Bockwoldt

Im März 2026 steht der öffentliche Dienst vor richtungsweisenden Entscheidungen: Das Ergebnis der ver.di-Mitgliederbefragung zum TV-L fällt, Schleswig-Holstein setzt Maßstäbe bei der Besoldung, Hessen verhandelt – und Baden-Württemberg hat gewählt.

Öffentlicher Dienst März 2026: ver.di-Mitgliederbefragung entscheidet über Tarifvertrag

Die rund 950.000 Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder blicken in dieser Woche gespannt auf das Ergebnis der ver.di-Mitgliederbefragung zum TV-L-Tarifergebnis 2026. Die Abstimmung lief bis zum 9. März 2026 – nun wird das Ergebnis erwartet, voraussichtlich am 12. oder 13. März 2026. Erst dann wird die ver.di-Bundestarifkommission endgültig über die Annahme des Verhandlungsergebnisses entscheiden.

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Zur Erinnerung: In der Nacht auf den 14. Februar 2026 hatten sich ver.di und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nach drei Verhandlungsrunden auf ein Ergebnis geeinigt. Es sieht eine Lohnerhöhung von insgesamt 5,8 Prozent in drei Stufen vor: plus 2,8 Prozent (mindestens 100 Euro) zum 1. April 2026, plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und ein weiteres Prozent zum 1. Januar 2028. Die Laufzeit beträgt 27 Monate bis zum 31. Januar 2028. Die Bundestarifkommission hatte das Ergebnis mehrheitlich zur Annahme empfohlen – doch die Mitgliederbefragung ist ein wichtiges Stimmungsbarometer der Basis. Kritische Stimmen sind in den vergangenen Wochen laut geworden unter anderem in den sozialen Netzwerken. Sie kritisieren vor allem die geringe Entgeltsteigerung und die mit 27 Monaten sehr lange Laufzeit des neuen Tarifvertrags.

Stimmt die Mehrheit der befragten Mitglieder gegen das Ergebnis, könnte die Bundestarifkommission ihre Empfehlung überdenken – und die Tarifrunde wäre gescheitert, möglicherweise verbunden mit einem Erzwingungsstreik. Die Gewerkschaft hatte vor Ablauf der Mitgliederbefragung über ihren Telegram-Kanal noch einmal zur Teilnahme an der Umfrage aufgerufen: „Jede Stimme zählt”, hieß es in der Meldung. ver.di fragt darin explizit: „Stimmt Ihr der Empfehlung zu oder seid Ihr bereit, für ein anderes Ergebnis in den Erzwingungsstreik zu gehen?”

Wir berichten auf Öffentlicher Dienst News und im Newsletter (hier abonnieren), sobald das Ergebnis vorliegt.

Besoldungsrunde öffentlicher Dienst März 2026: Schleswig-Holstein macht den Anfang

Während die Tarifbeschäftigten auf das TV-L-Votum warten, gibt es in der Besoldungsrunde 2026 für Beamtinnen und Beamte Bewegung. Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland Eckpunkte für eine Besoldungsanpassung vorgelegt, die über die Übertragung des Tarifergebnisses hinausgeht. Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) kündigte an, den ersten Erhöhungsschritt auf den 1. Januar 2026 vorzuziehen – und damit auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation umzusetzen.

„Wir verbinden das Tarifergebnis mit den Konsequenzen aus der verfassungsgerichtlichen Alimentationsentscheidung”, erklärte die Ministerin. Die Besoldungsanpassungen für die Jahre 2025 und 2026 belasten den Kernhaushalt des Landes mit rund 460 Millionen Euro. Außerdem soll die Anpassung antragsunabhängig und rückwirkend für 2025 erfolgen – ein wichtiges Signal für alle Beamtinnen und Beamten. Schleswig-Holstein setzt damit bundesweit einen Maßstab. Alle anderen Bundesländer stehen nun unter Druck, ebenfalls zu handeln. Denn das Bundesverfassungsgericht hat klare Vorgaben gemacht, die nicht ignoriert werden können. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter.

TV-H: Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst Hessen laufen

Hessen verhandelt in diesem Frühjahr ebenfalls einen eigenen Tarifvertrag – den TV-H. Am 27. Februar 2026 startete die erste Verhandlungsrunde in Wiesbaden. Rund 58.000 Beschäftigte im Landesdienst sind betroffen. Die Gewerkschaften – darunter ver.di, GEW und dbb – fordern 7 Prozent mehr Gehalt. Der Zeitplan ist eng gesteckt: Am 9. und 10. März 2026 findet eine Zwischenrunde auf Arbeitsebene statt. Die entscheidende dritte Verhandlungsrunde ist für den 26. und 27. März 2026 angesetzt. Hessen verhandelt traditionell außerhalb der TdL. Auch die hessischen Beamtinnen und Beamten können mit einer Anpassung rechnen, allerdings erst nach Abschluss der Verhandlungen Ende März.

Landtagswahl Baden-Württemberg: Was bedeutet das Ergebnis für den öffentlichen Dienst?

Am 8. März 2026 haben die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg einen neuen Landtag gewählt. Das vorläufige amtliche Ergebnis: Die Grünen wurden mit 30,2 Prozent erneut stärkste Kraft, knapp vor der CDU mit 29,7 Prozent. Die AfD erreichte 18,8 Prozent, die SPD kam mit 5,5 Prozent knapp über die Fünfprozenthürde. FDP und Linke scheiterten.

Bemerkenswert aus Sicht des öffentlichen Dienstes: Laut Analysen der Forschungsgruppe Wahlen stimmten 44 Prozent der Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg für die Grünen. Cem Özdemir, der für die Grünen als Spitzenkandidat antrat, steht nun vor der Aufgabe, eine Koalition zu bilden. Für den öffentlichen Dienst im Südwesten bedeutet das Ergebnis zunächst Kontinuität – und die Frage, wie die neue Landesregierung mit der Besoldungsanpassung und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgehen wird. Wir haben dazu auf Öffentlicher Dienst News berichtet und bleiben im Newsletter (hier lang zum Abonnieren) an den Koalitionsverhandlungen dran.

Neue Gesetze im öffentlichen Dienst März 2026: Was sich ändert

Auch abseits der Tarifrunden bringt der März 2026 für Beschäftigte, Rentner und Pensionäre im öffentlichen Dienst Neuregelungen:

Krankenversicherungsbeiträge für Rentner: Änderungen wirken erst ab März 2026

Für gesetzlich krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner wird es im März 2026 spürbar: Die Beitragserhöhungen, die viele gesetzliche Krankenkassen bereits zum 1. Januar 2026 vorgenommen haben, schlagen sich erst jetzt in der Rentenzahlung nieder. Der Grund liegt in einer gesetzlichen Besonderheit: Veränderungen des Zusatzbeitrags werden bei Rentnerinnen und Rentnern grundsätzlich erst zwei Monate später wirksam. In den Monaten Januar und Februar hatten die Beitragsanhebungen daher noch keine Auswirkungen auf den ausgezahlten Rentenbetrag.

Mit der Rentenzahlung für März 2026 ändert sich das nun. Die Rentenversicherung überweist einen entsprechend niedrigeren Betrag. Über die Änderung werden Betroffene durch einen Hinweis auf dem Kontoauszug informiert, der die Märzüberweisung begleitet. Schriftliche Bescheide versendet die Deutsche Rentenversicherung nur in Ausnahmefällen – etwa wenn die Rente auf das Konto einer anderen Person überwiesen wird.

Dabei gilt: Nicht alle Rentnerinnen und Rentner erhalten die Zahlung zum gleichen Zeitpunkt. Wer seit April 2004 oder später in Rente ist, erhält die Zahlung nachschüssig, also Ende März. Wer hingegen bereits bis März 2004 in Rente gegangen ist, bekommt die Rente vorschüssig – in diesem Fall bereits Ende Februar. Für Versorgungsempfänger im öffentlichen Dienst, die zusätzlich eine gesetzliche Rente beziehen, ist diese Verschiebung bei der persönlichen Finanzplanung zu berücksichtigen.

Marburger Bund: Tarifrunde für Ärzte der Medizinischen Dienste gestartet

Am 4. März fand in Frankfurt am Main die Auftaktrunde zwischen dem Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft der Medizinischen Dienste (MD) statt. Der Marburger Bund fordert 7,5 Prozent mehr Entgelt bei einer Laufzeit von einem Jahr. Zur Begründung verwies die Gewerkschaft auf die anhaltenden Folgen der Preissteigerungen der vergangenen Jahre sowie auf gestiegene Arbeitsdichte und wachsende fachliche Anforderungen in den Medizinischen Diensten.

Ein Angebot der Arbeitgeberseite blieb in der Auftaktrunde aus. Die Gespräche verliefen nach Angaben des Marburger Bundes sachlich. Die zweite Verhandlungsrunde ist für den 25. und 26. März 2026 in München angesetzt. Dann erwartet der Marburger Bund „konkrete Schritte” der Gegenseite. Für die rund 4.000 Ärztinnen und Ärzte, die bei den Medizinischen Diensten beschäftigt sind, ist die Tarifrunde ein wichtiges Signal – auch mit Blick auf die Fachkräftegewinnung im öffentlichen Gesundheitswesen.

Tarifrunde AWO NRW: Druck steigt vor vierter Verhandlungsrunde

Im Tarifstreit bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Nordrhein-Westfalen spitzt sich die Lage zu. Am 3. März 2026 fand ein zentraler Streiktag in Dortmund statt – ein deutliches Signal der rund 1.700 Beschäftigten, die sich bereits im Dezember 2025 an der gewerkschaftlichen Forderungsbefragung beteiligt hatten. Am 4. März legte die Arbeitgeberseite in der dritten Verhandlungsrunde erstmals ein Angebot vor – doch ver.di bezeichnete es als bei weitem nicht ausreichend.

Kern des Streits ist die Forderung nach einem einheitlichen Festbetrag für alle Beschäftigten: 500 Euro mehr im Monat für alle, 300 Euro mehr für Nachwuchskräfte. Die Arbeitgeberseite lehnt einen solchen Festbetrag kategorisch ab und setzt stattdessen auf prozentuale Erhöhungen – die nach Ansicht von ver.di vor allem den oberen Entgeltgruppen zugutekämen und damit das Prinzip der solidarischen Lohnerhöhung unterlaufen. Außerdem fordert ver.di drei zusätzliche gewerkschaftliche Freistellungstage sowie für Auszubildende die Angleichung von Urlaub, Jahressonderzahlung und Zuschlagsregelungen an den TV AWO NRW.

Die vierte und vorerst letzte angesetzte Verhandlungsrunde findet am 30. und 31. März 2026 statt. ver.di kündigte an, den Druck bis dahin „flächendeckend” zu erhöhen. Weitere Streikmaßnahmen in sozialen Einrichtungen der AWO in NRW sind damit nicht ausgeschlossen.

Zeitumstellung März 2026: Die Uhren werden vorgestellt

In der Nacht vom 28. auf den 29. März 2026 werden die Uhren wieder auf Sommerzeit umgestellt – von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr. Eine Stunde geht damit verloren. Morgens bleibt es zunächst länger dunkel, abends dafür länger hell. Für Beschäftigte im Schichtdienst, etwa in Krankenhäusern, bei der Polizei, den Feuerwehren und Rettungsdiensten oder im öffentlichen Nahverkehr, bedeutet die Zeitumstellung in der Regel eine Stunde weniger Schlaf in der Nacht bzw. einen kürzeren Dienst.

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